Die Begriffe "Ex-Jugoslawien" und "Ex-Jugoslawen" sind diskriminierend und verstossen gegen Ziffer 8 (Diskriminierungsverbot) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". Medienschaffende sollen direkt die Länder oder Nationalitäten nennen und mit "Jugoslawien" den heutigen sowie mit dem "Gebiet des ehemaligen Jugoslawien" bzw. dem "alten Jugoslawien" den Raum des früheren Staats bezeichnen. Zu diesen Schlüssen ist der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Frühling 2000 wurde den Presserat darauf aufmerksam gemacht, dass die Schweizer Medien den Begriff "Ex-Jugoslawien" und "Ex-Jugoslawen" immer wieder auf diskriminierende Weise verwenden. Wenn von Personen aus dieser Region im positiven Sinne die Rede sei, werde die genaue Herkunft genannt (beispielsweise Bosnien, Kosovo). Stehe aber ein negativer Sachverhalt zur Diskussion - wie Drogenhandel, Lehrermord, Gefängnisstreik -, dann werde immer wieder der Begriff "Ex-Jugoslawen" verwendet. Dies sei aber für viele, die aus Jugoslawien stammen, diskrimierend. Der Presserat beschloss, zu dieser Frage aus eigener Initiative eine Stellungnahme auszuarbeiten.

