15.08.2012

"Tagi"

Ex-Kolumnistin Hildegard Schwaninger verurteilt

Gericht heisst Klage wegen übler Nachrede gut.

Hildegard Schwaninger wird zur Kasse gebeten. Dies vermeldet blick.ch am Mittwoch. Wegen eines Artikels über einen Schweizer Unternehmer, den sie vor vier Jahren verfasste, hatte sie eine Klage am Hals. Am Mittwoch wurde sie vom Bezirksgericht zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt. Dazu muss Schwaninger an die Gegenpartei eine Entschädigung in der Höhe von 7500 Franken entrichten, zusätzlich fallen 3000 Franken Gerichtsgebühr sowie die Untersuchungskosten an. Und obendrauf muss Schwaninger noch ihren eigenen Anwalt bezahlen.

Der besagte Artikel erschien 2008 im "Tages-Anzeiger" und in leicht abgeänderter Form in der dazugehörigen Online-Ausgabe. Der Unternehmer, so schrieb Schwaninger damals gemäss der Anklageschrift, sei ein "gescheiterter", "undurchsichtiger Hochstapler", der immer eine "halbseidene Lady an jedem Arm hatte". Sie schrieb ausserdem über seine angeblichen Pläne, in Arizona ein zweites Las Vegas zu bauen.

Der Mann sei an einen "unversiegbaren Geldstrom angeschlossen", hiess es in Schwaningers damaliger "Tagi"-Kolumne weiter, alle hätten sich gefragt, "woher das Geld kam". Schliesslich sei seine Firma "in Bausch und Bogen pleite" gegangen. Ausserdem dürfe er nicht mehr in die Schweiz einreisen. Dieser Satz wurde Schwaninger vor Gericht zum Verhängnis. Das Gericht argumentierte bei der Urteilsverkündung, eingebettet in die anderen Aussagen, müsse man bei diesem Satz annehmen, dass der Kläger verhaftet würde, wenn er Schweizer Boden betrete – das sei nachweislich falsch.

Der Kläger hatte bereits 2008 Klage wegen Ehrverletzung, übler Nachrede und Beschimpfung eingelegt. Erst jetzt, nach vier Jahren, und damit kurz vor der Verjährung, kam der Fall vor einen Richter. Der Anwalt des Klägers hatte vor dem Bezirksgericht je nach Schuldspruch eine Geldstrafe zwischen 5300 bis 15'000 Franken gefordert.

Der Anwalt sagte heute morgen gegenüber blick.ch: "Sie hat meinen Mandanten in gravierender Art in seiner Ehre verunglimpft." Jede Zeile sei herabsetzend. Der Anwalt Schwaningers konterte: Der 'Tagi'-Leser erwarte in einer Gesellschaftkolumne Übertreibungen und übertriebene Formulierungen und keine Wirtschaftsartikel. Er verlangte für seine Mandantin einen vollumfänglichen Freispruch.

Hildegard Schwaninger, die mittlerweile wieder für die "Weltwoche" über Klatsch und Tratsch schreibt (persoenlich.com berichtete), blieb der Verhandlung am Mittwoch fern. Gegenüber blick.ch sagt sie: "Die Klage ist lächerlich. Ich erwarte, dass der Fall heute Nachmittag vom Gericht wegen Nichtigkeit ad acta gelegt wird." Ihre Erwartungen wurden nun allerdings nicht erfüllt. Insgesamt dürften ihre unvorsichtigen Äusserung sie mehr als 15'000 Franken gekostet haben. (blick.ch)


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