11.02.2002

Bezirksgericht Zürich

Freispruch für Blick-Journalisten

Niederlage für Kläger, das mutmassliche "Phantom der Goldküste".

Da er vom Blick mit dem berühmten "Phantom der Goldküste" in Verbindung gebracht wurde, hatte ein Einbrecher aus Deutschland einen "Blick-Journalisten" wegen Ehrverletzung eingeklagt. Das Zürcher Bezirksgericht sprach diesen nun frei. Das sogenannte "Phantom der Goldküste" hatte ab 1990 vor allem im Bezirk Meilen ZH drei Jahre lang für Unruhe gesorgt. Die unbekannte Täterschaft ging professionell vor. Zunächst bohrte sie jeweils die Fensterrahmen an und drang danach unbemerkt in verschiedene Liegenschaften ein. Die Polizei tappte lange im Dunkeln.

Als sie 1993 einen verdächtigen Techniker aus Deutschland verhaftete, endete die Einbruchsserie abrupt. Der Festgenommene stritt allerdings standhaft ab, das "Phantom" zu sein. Aber vieles sprach gegen sein Dementi. Hatte er doch schon 1995 im Kanton Luzern verschiedentlich eingebrochen, wofür er rechtskräftig verurteilt worden war.

Im März 1999 war der Deutsche der Zürcher Kantonspolizei ins Netz gegangen. Er sass bis am 23. September im Gefängnis und wurde dann des Landes verwiesen. Doch nur kurze Zeit später wurde er wieder im Meggerwald im Kanton Luzern gesichtet. Die Polizei stellte in einem Waldversteck Einbruchswerkzeug sicher und verhaftete ihn am 5. Oktober abermals. Bei seiner Festnahme trug er einen Bohrer auf sich. Der Blick meldete deshalb bereits am nächsten Tag, dass der als "Phantom der Goldküste" bekannte Einbrecher wieder hinter Gitter sei. Wegen Ehrverletzung zog der Deutsche darauf den Blick-Journalisten vor die Schranken.

Auf 10'000 Franken Genugtuung hatte das mutmassliche "Phantom der Goldküste" den Journalisten eingeklagt. Denn er sei im Blick zu Unrecht mit dem "Phantom" in Verbindung gebracht worden. Das Bezirksgericht Zürich hat den Blick-Journalisten nun aber frei gesprochen. Es ist damit dem Antrag des Verteidigers gefolgt. Der Autor habe in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass seine gemachten Aussagen der Wahrheit entsprachen, begründeten die Richter das Urteil.


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