Radiounternehmer Roger Schawinski hat im Streit um die Benutzung des Sendernamens "Radio 1" um eine Fristverlängerung gebeten. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird nun frühstens kommende Woche über eine Klage entscheiden.
Ursprünglich hat der RBB Schawinski bis Ende letzter Woche Zeit gegeben, seinen Sender umzubenennen oder dessen Verbreitung über Internet einzustellen. Nachdem Schawinskis Anwälte um Aufschub gebeten hätten, habe der RBB die Frist bis Ende April verlängert, erklärte RBB-Sprecher Ralph Kotsch am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Die Klage, mit der die deutsche Sendeanstalt dem Schweizer Radiounternehmer droht, bezieht sich auf die Verwendung des Namens "Radio 1" und des Slogans "Nur für Erwachsene". Der RBB verwendet den Namen "Radioeins" und den Werbespruch in Berlin für einen eigenen Sender. Schawinskis "Radio 1" ist seit Mitte März in Zürich auf Sendung. (sda)

