Mit dem Foto- und Videoangebot über die Misshandlung und den Tod von Muammar al-Gaddafi hat die Newsplattform 20 Minuten Online gegen die Menschenwürde verstossen. Das stellt der Presserat in einem am Dienstag publizierten Entscheid fest. Die Frage, ob die Medien Aufnahmen von der Leiche eines brutal getöteten Diktators verbreiten dürfen, beantwortet der Presserat mit Ja. Aber auch eine Person, welche die Menschenwürde anderer nie respektiert habe, dürfe nach dem Tod nicht in menschenunwürdiger Art und Weise dargestellt werden.
Nach der Festnahme des libyschen Machthabers am 20. Oktober 2011 zeigten Online- Newsportale und Printmedien aussergewöhnlich blutige Aufnahmen des schwer verletzten und später des toten Gaddafi - so auch das Gratisblatt "20 Minuten" und 20 Minuten Online. Die Print-Ausgabe des Gratisblatts druckte zwei der Fotos relativ kleinformatig. Online aber waren immer wieder neue Bilder zu sehen, teilweise stark vergrössert, später auch diverse Videos zur Misshandlung Gaddafis. Zwei Leser beschwerten sich beim Presserat, die Fotos der "brutalen Exekution eines zum Todeszeitpunkt wehrlos ausgelieferten Menschen" seien menschenunwürdig. "20 Minuten" und 20 Minuten Online argumentierten, die Bilder seien historische Dokumente; es überwiege das öffentliche Interesse an der Publikation gegenüber dem Recht auf Totenruhe.
Der Presserat ist anderer Meinung. "Ein historisches Ereignis wird nicht dadurch historischer, dass es aus verschiedenen Blickwinkeln gezeigt und durch Zoomtechnik nahe an den Betrachter herangeholt wird." Eine "unverhältnismässige, sensationalistische Berichterstattung" bediene bloss die Neugier des Publikums, die nicht mit öffentlichem Interesse gleichzusetzen sei. Das Foto- und Video-Angebot über die Misshandlung und den Tod Gaddafis habe deshalb gegen die Menschenwürde verstossen. "20 Minuten" dagegen habe mit seinen visuell deutlich zurückhaltenderen Berichten die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" nicht verletzt. (sda)

