27.11.2001

Presserat

Gerechtfertigte Sperrfristen sind einzuhalten

Beschwerde gegen Westschweizer Fernsehen gutgeheissen.

Aus der Verpflichtung der Medienschaffenden, sich bei der Beschaffung von Informationen keiner unlauterer Methoden zu bedienen, ist abzuleiten, dass Sperrfristen zu respektieren sind, sofern diese nicht überwiegend bezwecken, den freien Informationsfluss zu behindern. Eine Sperrfrist ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn sie die Vororientierung des Personals einer Firma über geplante Entlassungen ermöglichen soll. Je kürzer eine Sperrfrist angesetzt ist und je gewichtiger die Gründe sind, die dafür geltend gemacht werden, um eher ist sie als gerechtfertigt zu respektieren. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Januar 2002 lud das Lausanner Unternehmen André &Cie zu einer Pressekonferenz ein, an der über einen Restrukturierungsplan und damit verbundene Entlassungen orientiert werden sollte. Auf der Einladung zur Pressekonferenz war eine Sperrfrist bis zum Tag der Pressekonferenz vermerkt, damit das Personal vorgängig informiert werden könne. Das Westschweizer Fernsehen berichtete bereits am Vorabend der Pressekonferenz nach erfolgter Personalorientierung über die Zahl der Entlassungen, wobei eine erste Zahl in einer späteren Sendung hinunter korrigiert wurde. André & Cie wandet sich daraufhin an den Presserat und rügte eine Verletzung der Sperrfrist sowie die Verbreitung von Falschinformationen. Das Westschweizer Fernsehen habe gewusst, dass am morgen vor der Pressekonferenz noch eine wichtige Sitzung mit Banken stattfinden würde. Das Westschweizer Fernsehen wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Sperrfrist sei nicht gerechtfertigt gewesen, da es der Firma vor allem darum gegangen sei, die Veröffentlichung von Informationen über ihre schwierige finanzielle Situation zu verzögern. Im übrigen seien erste ungenaue Informationen über die Zahl der Entlassungen berichtigt worden.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen