Medien dürfen private Gespräche, die von eigenen Journalisten oder von Dritten zufällig mitgehört werden, nur eingeschränkt verwenden. Handelt es sich aber um öffentliche Personen und ist der Gesprächsinhalt von öffentlicher Relevanz, ist die Publikation zulässig. Dies hält der Schweizer Presserat in einem am Dienstag publizierten Entscheid fest. Die Zeitung "Der Sonntag" und die "Solothurner Zeitung" hatten Informationen benutzt, die in einem Zugsabteil aufgeschnappt wurden, um ihre Polit-Klatschspalten zu füllen.
Am 6. Mai 2012 berichtete "Der Sonntag" in der Spalte "Newsroom" über ein Gespräch zwischen Filippo Leutenegger und Christoph Blocher, das in einem Intercity-Zug zwischen Zürich und Bern stattgefunden hatte. Der vollbesetzte Zug habe die beiden Politiker nicht davon abgehalten, sich "vernehmlich" über die "Basler Zeitung" zu unterhalten. "Ein Thurgauer Journalist, der in der Nähe sass, wurde zum Zwangshörer", schrieb "Der Sonntag".
Unter die Rubrik "Aufgeschnappt" fällt auch eine Kurzmeldung, die die "Solothurner Zeitung" am 19. Mai 2012 veröffentlichte. Dabei ging es um die Zeitschrift "Schweizer Soldat", die die Secondos in der Armee gelobt und sie als "tüchtige Kader" bezeichnet hatte. Die "Solothurner Zeitung" schrieb: "'So weit ein schöner Artikel', sagte ein VBS-Sprecher von Ueli Maurers Verteidigungsdepartement (VBS) gestern im Zug zu seinem Sitznachbarn. Nur behaupte der Autor, der Anteil abgewiesener Secondos beim Sicherheitscheck für Rekruten sei laut 'ersten Erhebungen' auffällig hoch; vielen werde keine Waffe anvertraut.
Noch mehr ärgerte sich der VBS-Angestellte darüber, dass der Artikel einen AZ- Journalisten auf das Thema aufmerksam machte. Aufgrund von dessen Recherche habe der Autor ein Geständnis ablegen müssen: Eine Erhebung zu abgewiesenen Secondos existiere gar nicht." Hierzu hält der Schweizer Presserat fest, die beiden Zeitungen hätten keine unlauteren Methoden benutzt. Denn wer in einem Zug mit anderen Passagieren zufällig Gespräche höre, betreibe weder verdeckte Recherchen, noch müsse er sich als Journalist vorstellen. Zudem sei es in den Gesprächen nicht um reine Privatangelegenheiten gegangen, sondern um für die Öffentlichkeit relevante Inhalte. Der Presserat wies deshalb eine entsprechende Beschwerde einer nicht genannten Person ab. (sda)

