20.01.2022

Fall Spiess-Hegglin

Gewinnherausgabe ist «unglaublich komplex»

Im Prozess zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier steht ein Grundsatzentscheid im Journalismus bevor. Es geht auch um die Frage, wie viel Gewinn ein Artikel bringt. Medienrechtler Daniel Glasl sagt im «10 vor 10»: Das Urteil würde «der Qualität vom Journalismus dienen».
Fall Spiess-Hegglin: Gewinnherausgabe ist «unglaublich komplex»
Ist Medienrechtler und Anwalt des ehemaligen Clubbetreibers Carl Hirschmann: Daniel Glasl. (Bild: Screenshot «10 vor 10»)

Der Medienkonzern Ringier hat am Mittwoch vor dem Zuger Kantonsgericht bestritten, mit fünf Artikeln nach der Landammannfeier 2014 die Persönlichkeit von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt zu haben (persoenlich.com berichtete). Die Artikel seien vor dem damaligen medialen Hintergrund zu beurteilen. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin klagte gegen Ringier auf eine Herausgabe des Gewinns, den das Unternehmen mit den Publikationen erwirtschaftet habe. Darin ging es um den intimen Kontakt zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsrat Markus Hürlimann anlässlich der Landammannfeier, dessen Umstände juristisch nicht geklärt wurden. Die Vertreterin forderte vom Gericht festzustellen, dass fünf dieser Artikel die Persönlichkeit ihrer Mandantin verletzt hätten. Als Konsequenz daraus müsse Ringier den damit erzielten Gewinn herausgeben.

300'000 oder doch nur 2500 Franken?

Doch wie hoch wäre der erzielte Gewinn aus diesen fünf Artikeln überhaupt? Der ehemalige Chefredaktor von Watson und 20 Minuten, Hansi Voigt, unterstützt Jolanda Spiess-Hegglin in dieser Frage und hat eine Berechnung angestellt. Gegenüber der SRF-Sendung «10 vor 10» spricht er von insgesamt 100'000 Franken. Da die Artikel auch im Print publiziert worden seien, kommt er auf insgesamt 200'000 bis 300'000 Franken. Ringier rechnet mit viel weniger – mit insgesamt 2500 Franken insgesamt. 

Medienrechtler Daniel Glasl kennt solche Berechnungen als Anwalt des ehemaligen Clubbetreibers Carl Hirschmann (persoenlich.com berichtete). «Die Details sind unglaublich komplex», sagt er in der Sendung. Die Kunst sei es zu differenzieren, wie viel Gewinn ein einzelner Artikel gebracht hat. Wie viel Wert ist ein Klick auf einen Banner? Gab es dadurch einen neuen Abonnenten? Gab es einen Kioskverkauf mehr dadurch?»

Medienexperten sehen im erwarteten Urteil einen wichtigen Grundsatzentscheid für den Boulevardjournalismus. Medienrechtler Glasl äussert sich in der Sendung so: «Das wäre sicher ein wichtiges Präjudiz, und im Ergebnis würde es der Qualität vom Journalismus dienen. Man weiss dann, Unrecht lohnt sich nicht, und es kostet auch.» (wid)


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