Das Landgericht Frankfurt hat am Dienstag per einstweiliger Verfügung der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz untersagt, auf der Gläubigerversammlung dem eigenen Sanierungsplan zuzustimmen.
Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag von Minderheitseigentümer Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz seit Jahren zerstritten ist. Die Familienstiftung kündigte Berufung an.
Der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der Familienstiftung ausgerichtet, kritisierte die Kammervorsitzende Claudia Müller-Eising. Die Stiftung habe damit ihre "gesellschaftliche Treuepflicht" gegenüber der Medienholding Barlachs verletzt. Dieser müsse infolge einer Umwandlung in eine AG ausserdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen rechnen.
Der Buchverlag mit Sitz in Berlin soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach würde bei dieser Umwandlung weitreichende Mitspracherechte verlieren. (sda)
10.09.2013
Suhrkamp
Haupteigentümer darf Sanierungsplan nicht zustimmen
Insolvenzplan vor dem Scheitern.
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