11.04.2012

Roger Schawinski

Heftige Kritik am Bakom

"Das Bakom hat die Sache völlig verkorkst."

Herr Schawinski, die Wettbewerbskommission Weko kam vergangene Woche zum Schluss, dass die Südostschweiz-Medien in Graubünden eine "marktbeherrschende Stellung" haben (persoenlich.com berichtete). Das bedeutet für Ihr Bündner Radioprojekt einen Etappensieg. Warum sind Sie trotzdem unzufrieden?

Natürlich bin ich darüber erfreut. Aber ich stelle fest, dass das Bakom seit Jahren gesetzeskonforme und faire Konzessionsentscheide in den Gebieten Graubünden und Aargau systematisch hintertreibt. Deswegen wurde es bereits vor mehr als zwei Jahren vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen. Im Urteil vom 3. Dezember 2009 heisst es, dass Bakom habe "in keinem Zeitpunkt - weder im Konzessionsentscheid, noch in einer ihrer Stellungnahmen auf Beschwerdeebene - zu den konkreten Vorbehaltungen der Beschwerdeführer Stellung genommen." Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf das Bakom angewiesen, dass die Weko prüfen solle, ob die Lebrument-Gruppe die "Meinungs- und Angebotsvielfalt" gefährde. Darauf erteilte das Bakom der Weko nur einen sehr eingeschränkten Auftrag und schrieb ihr vor, die zu untersuchenden Räume anders zu definieren, als es die Fachbehörde in Sachen Kartellprüfungen üblicherweise tut - was diese in ihrem Schlussgutachten auch rügte. Trotzdem stellte die Weko mehr als zwei Jahre (!) später fest, dass in allen relevanten Märkten eine klare Marktbeherrschung der Lebrument-Gruppe bestehe. Die Weko durfte allerdings nach Vorgabe des Bakoms nicht untersuchen, ob diese festgestellte marktbeherrschende Stellung von der Lebrument-Gruppe missbraucht wird. Das will das Bakom selbst tun, um zu seinen Zielen zu gelangen. Wenn auch Missbrauch festgestellt wird, erhalten wir die Konzession für das Sendegebiet 32 (Graubünden/Glarus); und Lebrument verliert seine.

Warum sind Sie sicher, dass das Bakom zu Ihren Ungunsten entscheiden wird?

Alles deutet darauf hin. Denn das Bakom trickst weiter. So soll nun dieses 40 000 Franken (!) teure Weko-Gutachten plötzlich überhaupt keine Rolle mehr spielen, denn gemäss der uns vorgelegten Bakom-Definition soll überraschenderweise nicht mehr die von der Weko festgestellte marktbeherrschende Situation als Basis der weiteren Abklärung genommen werden. Das Bakom will, dass ab jetzt die Prüfung des Missbrauchs allein im publizistischen Bereich stattfinden soll. Nur dann liege ein Missbrauch vor. Der kommerzielle Bereich wird also trotz Weko-Gutachten ganz ausgeblendet, was den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts krass widerspricht. Dort wird verlangt, dass auch Angebotsvielfalt bestehen muss. Das Bakom versucht also alles, dass sein ursprünglicher Konzessionsentscheid nicht umgestossen wird. Das empfinden wir als unstatthaft.

Aber kann man der Südostschweiz wirklich einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung vorwerfen?

Das sollen wir nun beweisen. Wir müssen die Unterlagen zu diesem Thema ans Bakom liefern, ebenso die Gegenseite. Natürlich werden wir auch auf den Missbrauch der festgestellten marktbeherrschenden Stellung im kommerziellen Bereich hinweisen, unter anderem mit Bezug auf das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat das Bakom mit klaren Beispielen aufgefordert hat, gerade solche Aspekte zu prüfen. Wenn sich das Bakom weigert, dies zu tun, sind wir gezwungen, den Bakom-Entscheid wieder ans Bundesverwaltungsgericht zu bringen. Ich weiss nicht, ob sich das Bakom als Bundesbehörde eine neuerliche Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht leisten kann, was diesmal noch gravierender wäre, weil dann willkürlich gegen bekannte und klare Auflagen dieses Gericht verstossen worden wäre.

Nun liegen Sie auch mit den AZ-Medien von Peter Wanner im Clinch. Sind Sie noch an einem Radio im Aargau interessiert?

Der Fall Aargau liegt ganz ähnlich. Ich bin überzeugt, dass der klare Weko-Entscheid die Leute im Aargau noch etwas nervöser gemacht hat.

Sie haben sich mit einer Klage gegen den Verkauf von Radio 24 an Peter Wanner gewehrt. Wie sieht dort der Zwischenstand aus?

Nein, das habe ich keineswegs getan. Aber wegen des Kaufs von Radio 24 durch Peter Wanner, der mit dieser Akquisition seine marktbeherrschende Stellung in jenem Teil seines Sendegebiets vergrössert, in dem bisher eine limitierte Konkurrenzsituation geherrscht hat, wurde die Weko-Untersuchung weiter verzögert. Dieser sehen wir daher noch zuversichtlicher entgegen als vor dem Kauf von Radio 24 durch Peter Wanner.

Wie lange dauert es, bis die beiden Fälle juristisch geklärt sind?

Das Bakom und unsere Konkurrenten tun alles, um die Sache weiter zu verzögern. Die Angelegenheit wird deshalb immer grotesker. Die Ausschreibung erfolgt vor beinahe fünf Jahren - und noch ist kein Ende in Sicht. Das Bakom hat die Sache völlig verkorkst. Ich schätze, dass es bis zum Vorliegen der definitiven Bundesverwaltungsgerichtsentscheide noch mindestens ein weiteres Jahr dauern wird.

Stehen Sie persönlich mit Hanspeter Lebrument und Peter Wanner noch in Kontakt?

Zurzeit besteht meinerseits dafür kein Bedarf.

Interview: Matthias Ackeret


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