07.06.2011

Presserat

Illustration des Luzerner Pfarreiblattes kritisiert

Bild verletze die Privatsphäre und Menschenwürde.

Das "Kantonale Pfarreiblatt Luzern" hätte ein Bild eines Knaben, der an einer Glace in Form einer Waffe lutscht, nicht kommentarlos als Illustration für einen Artikel zur Waffeninitiative verwenden sollen. Zu diesem Schluss kommt der Presserat. Das "Pfarreiblatt" publizierte das umstrittene Bild im Februar 2011 zusammen mit der Stellungnahme der bischöflichen Kommission Justizia und Pax zur Waffeninitiative. Drei Luzerner CVP-Nationalräte gelangten an den Presserat. Das Bild verletze die Privatsphäre und Menschenwürde des Kindes und das religiöse Empfinden der Leserschaft, bemängelten sie.

Der Schweizer Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut, wie er am Dienstag mitteilte. Nicht verletzt sieht das Gremium die Menschenwürde des Knaben und der Leser. Es sei kein Schockbild, sondern nur eine verfehlte und geschmacklose Illustration. Der Presserat findet aber, dass das Bild nicht kommentarlos hätte publiziert werden dürfen. Zumindest auf den ersten Blick sei nicht ersichtlich, dass der Knabe nicht an einer richtigen Waffe lutscht, sondern dass es sich um einen Jux mit einem Wassereis handle.

Zwingend hätte die Redaktion die Bildquelle nennen müssen. Sie wäre auch verpflichtet gewesen, eine Einwilligung zur Publikation einzuholen oder sonst das Gesicht des Knaben unkenntlich zu machen. Das Foto ist an einer öffentlichen Aktion der Kunsthochschule Frankfurt am Main 2009 gemacht worden und ist im Internet frei zugänglich. Das heisse aber nicht, dass es von anderen Medien ohne Weiteres weiterverbreitet werden dürfe, schreibt der Presserat.

Wer sich an einer öffentlichen Aktion einer Kunsthochschule fotografieren lasse und einwillige, dass das Bild im Internet veröffentlicht werde, gebe damit nicht zwingend sein Einverständnis dafür, dass das gleiche Bild in einem anderen, politischen Kontext verwendet werden dürfe, erklärt der Presserat. (sda)


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