19.01.2011

Wikileaks

Informant Rudolf Elmer erneut verhaftet

Nach Verurteilung am Gericht holte ihn Polizei zu Hause wieder ab.

Nachdem Ex-Banker Rudolf Elmer am Mittwoch vom Zürcher Bezirksgericht verurteilt wurde, nahm ihn die Polizei gestern Abend erneut fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankengesetzes eröffnet, wie die Polizei mitteilt. Grund dafür sind die beiden CDs, die Rudolf Elmer in London dem Wikileaks-Gründer Julian Assange übergeben hatte.

Nur wenige Stunden vor der Festnahme wurde der international bekannte Whistleblower am Mittwoch schon wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt.

Gemäss Urteil des Zürcher Bezirksgerichtes muss er eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen, wobei die Probezeit zwei Jahre beträgt. Dazu kommt, dass Elmer fast 4'000 Franken Gerichtskosten berappen muss. Verurteilt wurde der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands wegen mehreren Droh-Faxen und Droh-Emails an seinen ehemaligen Arbeitgeber und wegen mehrfacher Veröffentlichung geheimer Kundendaten.

Dass er mit den Daten vermeintlicher Steuersünder an die Öffentlichkeit ging, passierte für den Richter eindeutig nicht aus ethischen Bedenken heraus, wie es der Angeklagte stets betonte. Elmer habe mit dem Gang an Medien und Steuerbehörden keineswegs allfällige Machenschaften der Bank Julius Bär aufdecken wollen, sondern aus persönlichen Rachegefühlen gehandelt. Eine verweigerte Beförderung, Unstimmigkeiten wegen Krankenhausabrechnungen und wegen des Lügendetektorentests seien die wahren Gründe gewesen.

Die Verurteilung bedeute aber keineswegs, dass das Gericht Offshore-Zentren billige, sagte der Richter weiter. Die Problematik des Bankgeheimnisses gehöre aber eindeutig vom Gesetzgeber gelöst, also von der Politik. Ein Gericht könne dies nicht übernehmen.

Das Bezirksgericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die acht Monate unbedingte Freiheitsstrafe für Elmer forderte. Grund für das sanftere Urteil war, dass bei mehreren Drohungen nicht einwandfrei bewiesen werden konnte, dass Elmer dahintersteckte - so etwa bei einer Bombendrohung und einem Email aus einem Internetcafé.

Kurz vor der Urteilsverkündigung schlug Elmer bereits einsichtige Töne an. Er habe Fehler gemacht, sagte er im Rahmen einer Pressekonferenz neben dem Gerichtsgebäude. Am Anfang habe er wirklich Rachegefühle gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gehegt. Dass er die geheimen Kundendaten veröffentlicht habe, sei aber nicht primär aus diesen Rachegefühlen heraus passiert. "Mit meinem Wissen kann ich die Gesellschaft aufklären", gab er sich überzeugt.

Es habe aber einige Zeit gebraucht, bis er dies gemerkt habe. Deshalb sei er auch erst etwas später zum Whistleblower geworden. Ob Elmer seinen Kampf gegen die Steuerparadiese weiterführt und noch mehr Daten-CDs publik macht - beispielsweise über Wikileaks - weiss er gemäss eigenen Aussagen noch nicht. Unklar ist auch, ob er die Verurteilung akzeptiert oder ans Obergericht weiterzieht. Wie seine Anwältin erklärte, müsse man zuerst das schriftliche Urteil abwarten und werde dann entscheiden. (sda)


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