19.06.2011

Öffentlichkeitsgesetz.ch

Ist online

Journalisten unzufrieden mit Transparenz bei Verwaltung.

Fünf Jahre nach der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes lancieren Medienschaffende aus der Deutsch- und Westschweiz eine Internet-Plattform, um dem Schweizer Transparenzgesetz mehr Geltung zu verschaffen. Seit dem 1. Juli 2006 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Damit ist in der Bundesverwaltung ein Paradigmenwechsel eingeleitet worden: Nur noch in klar definierten Fällen können amtlichen Dokumente geheim gehalten werden. Um das Informationsfreiheitsgesetz in den Arbeitsalltag von Medienschaffenden besser zu integrieren, bietet www.oeffentlichkeitsgesetz.ch Medienschaffenden, aber auch Bürgerinnen und Bürgern, ein online-Tool an, mit dem Akteneinsichtsgesuche leicht erstellt und verwaltet werden können.

Die Nutzerinnen und Nutzer bewerten die Arbeit der Verwaltung nach jedem Antrag. "Wir üben Kritik an Ämtern, die das Recht auf Informationsfreiheit missachten", sagt der "SonntagsZeitungs"-Journalist Martin Stoll, ein Initiant des Projekts. Per Mail werden Journalistinnen und Journalisten von einer auf das Öffentlichkeitsgesetz spezialisierten Juristin gratis beraten. Um die Transparenz auch in die hintersten Winkel der Verwaltung zu bringen, betreibt Öffentlichkeitsgesetz.ch eine Whistleblower-Line. Über diese nehmen die Betreiber Hinweise auf Dokumente entgegen. Anschliessend werden die Dokumente auf dem ordentlichen Rechtsweg von den Behörden herausverlangt und veröffentlicht. Das Internetforum, das im Herbst auch in einer französischen Version erscheint, informiert Medienschaffende über die Rechtspraxis, über Präzedenzfälle und über Enthüllungen, die mit dem Öffentlichkeitsgesetz realisiert werden konnten.

Betrieben wird das Internetforum von einem verlagsunabhängigen Verein. Der Aufbau von Öffentlichkeitsgesetz.ch wurde vom Medienhaus Tamedia finanziert. Die Konferenz der ChefredaktorInnen und die Vereinigung der Bundeshausjournalisten (VBJ) haben das Patronat für das Projekt übernommen. Neben Tamedia wird es von der Konsumenteninfo AG, der Herausgeberin von ktipp und saldo, und der Oertli-Stiftung finanziert.

Bundesverwaltung hält sich anscheinend nicht an Öffentlichkeitsgesetz

Die Bundesverwaltung setze das Öffentlichkeitsgesetz mangelhaft um. Das belege eine über mehrere Wochen geführte verdeckte Recherche der "SonntagsZeitung", wie die Zeitung in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Unter einem Pseudonym hätten die Journalisten bei 53 Bundesämtern eine Mailanfrage gestellt und eine Liste der Auslandsreisen von Spitzenbeamten oder Einsicht in den Terminkalender verlangt. Nur 4 von den 53 angefragten Stellen hätten die Anfrage als Akteneinsichtsgesuch behandelt.

Das "Versagen des Bundes" habe die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments alarmiert: Sie erwäge eine Überprüfung, heisst es weiter. "Bestätigen sich die Testresultate, werden wir aktiv", sagt GPK-Präsidentin Maria Roth-Bernasconi.


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