31.01.2024

Nachrichtendienst

Journalist erhält Teilzugang zu Dokumenten

Ein Journalist der Neuen Zürcher Zeitung darf bestimmte Dokumente des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) über Beschwerden des Personals einsehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde gegen die Abweisung des NDB teilweise gutgeheissen.

Der Journalist stellte bis Juni 2021 auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes vier Einsichtsgesuche. Die Dokumente betrafen die Finanzverwaltung des NDB, die Vergabe von Aufträgen, Fälle von Sexismus und die Reaktionen der Leitung auf diese Fälle.

Der NDB lehnte die Einsicht ab. Nach einer erfolglosen Schlichtungsverhandlung beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) zog der Journalist das Gesuch zu den Dokumenten bezüglich der Reaktionen auf die Anzeigen wegen Sexismus zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde des Journalisten teilweise gutgeheissen. Er darf eines der drei noch hängigen Dossiers einsehen, nämlich jenes über Fälle von Sexismus – genauer gesagt die Informationen, die der Leitung des NDB über Fälle von Sexismus mitgeteilt wurden.

Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A_535/2022 vom 18.1.2024) (sda/cbe)


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