28.03.2022

Crypto-Leaks

Journalistin erhält keine Akteneinsicht

Der Schweizer Nachrichtendienst hat einer Journalistin der SRF-Sendung «Rundschau» den Zugang zu Akten des Bundesarchivs zurecht verwehrt, die im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre stehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Crypto-Leaks: Journalistin erhält keine Akteneinsicht
Das Bundesverwaltungsgericht gewährt der Journalistin keine Einsicht in die Akten des Bundesarchivs rund um die Crypto-Affäre, da die öffentlichen Interessen für die Abweisung des Einsichtsgesuchs sprechen würden. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Die Journalistin beantragte Ende Oktober 2019 Einsicht in Akten des Bundesarchivs, die im Zusammenhang mit den Abklärungen der damaligen Bundespolizei um die Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Crypto AG in den 1990er-Jahre erstellt wurden. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Das Gericht hält das Interesse der Redaktorin der SRF-Sendung «Rundschau» an der Aufarbeitung der Rolle der Bundespolizei im Rahmen der damaligen Vorgänge und damit die Kontrolle der behördlichen Prozesse zwar als ein schützenswertes Interesse. Jedoch würden vorliegend die öffentlichen Interessen für die Abweisung des Einsichtsgesuchs sprechen.

Die Quellen der Informationen anderer Nachrichtendienste müssten geschützt werden. Zudem seien in den Akten eine Vielzahl von Personendaten enthalten, die nicht herausgegeben werden könnten.
Auch eine Anonymisierung und Schwärzung sensibler Daten sei nicht angebracht, weil aus den danach verbleibenden Informationen falsche Schlüsse gezogen werden könnten.

Kein Ausnahmefall

Die Akten unterliegen einer 50- beziehungsweise 80-jährigen Schutzfrist, während der sie von der Öffentlichkeit nicht eingesehen werden können. Allerdings ist es laut Bundesverwaltungsgericht möglich, dass sich die Schutzinteressen im Laufe der Zeit verändern und so in gewissen Fällen die Einsicht schon vor Ablauf der Frist gewährt werden kann. Vorliegend sei dies jedoch nicht so.

Durch eine im Februar 2020 veröffentlichte Recherche verschiedener Medien – darunter das Schweizer Fernsehen – wurde aufgezeigt, dass der deutsche und amerikanische Geheimdienst als heimliche Eigentümer der Crypto AG manipulierte Chiffriermaschinen an zahlreiche Länder liefern liessen, so dass diese abgehört werden konnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-5348/2020 vom 16.3.2022). (sda/tim)

 


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KOMMENTARE

Victor Brunner
30.03.2022 16:25 Uhr
Geehrter Bolli, Aufklärung ist im Interesse der Öffentlichkeit, nicht Vertuschung. Das Gericht hat sich in den Dienst von Geheimdiensten anderer Nationen gestellt! Da muss recht viel Dreck vorhanden sein!
Rudolf Bolli
29.03.2022 19:09 Uhr
Herr Brunner: Inwiefern ist es denn ein Missbrauch der Öffentlichkeit, wenn das Bundesverwaltungsgericht in einem sehr eingehenden Urteil sich mit der Frage des öffentlichen Interesses an der Herausgabe von Akten befasst, die grundsätzlich von Gesetzes wegen der Geheimhaltung unterliegen?
Victor Brunner
28.03.2022 18:28 Uhr
Bedenkliches Urteil, Zensur wie bei Putin. Begründung: "Jedoch würden vorliegend die öffentlichen Interessen für die Abweisung des Einsichtsgesuchs sprechen". Auch noch die Öffentlichkeit missbrauchen um üble Geschäfte unter dem Deckel zu halten. Fakt ist: andere Staaten wurden mit Schweizer Hilfe über Jahrzehnte ausspioniert!
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