12.09.2007

Presserat

JSVP-Sekretär blitzt mit seiner Beschwerde ab

Artikel innerhalb der berufsethisch zulässigen Grenzen.

Der Innerschweizer JSVP-Sekretär Bernhard Diethelm ist mit seiner Beschwerde gegen den Boten der Urschweiz beim Schweizer Presserat abgeblitzt. Er hatte in einem Leserbrief eine Broschüre eines Revisionisten gelobt.

Diethelms Leserbrief erschien am 26. Januar 2007 im Boten der Urschweiz. Darin äusserte er sich über das Hin und Her zur Rütlifeier. Ausserdem schrieb er, Philippe Brennenstuhls Broschüre "Der Verrat - 1. August 2006 auf dem Rütli" verdiene die grösste Anerkennung.

Brennenstuhl war indes 2002 vom Strafgericht Vevey und vom Kantonsgericht Waadt wegen Holocaust-Leugnung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auch wurde der Revisionistenverein "Verité et Justice", dem er als Vorstandsmitglied angehört hatte, gerichtlich aufgelöst.

Diethelm scharf kritisiert

Der Bote der Urschweiz griff Diethelms Leserbrief am 30. Januar auf. In einem kommentierenden Artikel mit dem Titel "Braune Hilfe von JSVP-Sekretär" kritisierte Chefredaktor Josias Clavadetscher, dass sich Diethelm für Brennenstuhls Broschüre stark gemacht habe.

Im Artikel wird auch thematisiert, dass Diethelm parteiintern kritisiert wird. Der JSVP-Sekretär kommt selber ebenfalls zu Wort. Er erklärte gegenüber der Zeitung, er teile die politische Gesinnung Brennenstuhls nicht. Was dieser in seiner Broschüre geschrieben habe, treffe aber zu.

Am 14. Februar gelangte Diethelm mit einer Beschwerde an den Presserat. Diese Beschwerde wies das Selbstkontrollorgan der Schweizer Presse nun jedoch vollumfänglich zurück, wie sie am Dienstag mitteilte.

Clavadetschers Artikel bewege sich innerhalb der berufsethisch zulässigen Grenzen der Kommentarfreiheit. Dabei stütze er sich in einer für die Leserschaft erkennbaren Weise auf Diethelms Leserbrief.

Transparenter Artikel

Dass sich der JSVP-Sekretär nur auf die Broschüre und nicht auf Brennenstuhls politische Ansichten beziehe, gehe aus dem Artikel ebenfalls vor. Dieses Faktum habe Clavadetscher im Übrigen kritisieren dürfen. Auch sei es zulässig, Diethelm als JSVP-Sekretär zu bezeichnen, selbst wenn er den Leserbrief als Privater geschrieben habe.

Auch Diethelms Einwand, Clavadetscher habe nicht wie üblich den kantonalen SVP-Präsidenten um eine Stellungnahme gebeten, sondern eine Person, die ihm weniger wohlgesonnen sei, lässt der Presserat nicht gelten. Es sei berufsethisch nicht unlauter, dass der SVP-Fraktionschef befragt worden sei.


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