10.09.2019

Gerichtsurteil

Justiz stützt Tamedia im Streit gegen Maudet

Die Zeitung hat eine vom Politiker verfasste Gegendarstellung publiziert. Das Gericht hat sechs Änderungen angeordnet.
Gerichtsurteil: Justiz stützt Tamedia im Streit gegen Maudet
Der FDP-Politiker an einer Pressekonferenz in Genf. (Bild: Keystone/Salvatore Di Nolfi)

Ein Genfer Gericht hat in erster Instanz über einen Streit zwischen Tamedia und Pierre Maudet wegen einer Gegendarstellung zu einem 2018 im «Tages-Anzeiger» veröffentlichten Bericht entschieden. Das Medienhaus musste die Gegendarstellung des Genfer FDP-Staatsrates publizieren, aber mit gewissen Änderungen.

Bei dem umstrittenen Artikel mit dem Titel «Maudets Kritikerin muss schweigen» ging es um eine krankgeschriebene Journalistin des Westschweizer Radios RTS, welche über die Reise des Staatsrats nach Abu Dhabi recherchiert hatte. Dem Artikel zufolge hatte Maudet «Mühe mit der kritischen Neugierde» der Journalistin, weshalb er beim Chefredaktor von RTS interveniert habe. Nach der Veröffentlichung des Berichts verlangte der FDP-Politiker eine Gegendarstellung, welche die Zeitung in der geforderten Form jedoch ablehnte (persoenlich.com berichtete).

Weil es keine Einigung gab, musste sich ein Zivilgericht des Kantons Genf mit dem Fall befassen. Dieses hat nun entschieden und laut einer Mitteilung von Tamedia vom Dienstag die Position der Zeitung gestützt, wonach der Gegendarstellungstext in der ursprünglichen Version von Maudet nicht hätte veröffentlicht werden können.

Das Gericht hat gemäss Tamedia insgesamt sechs Änderungen des Textes angeordnet. Tamedia interpretiert den Entscheid als Sieg und freut sich insbesondere darüber, dass das Gericht «einen unbelegten, rufschädigenden Vorwurf» gegen die Westschweizer Journalistin aus dem Text von Maudet gestrichen habe.

Gerichtskosten zu Lasten von Tamedia

Trotzdem sieht der Entscheid vor, dass die Gerichtskosten zu Lasten von Tamedia gehen sollen, was das Medienhaus nicht akzeptieren und vor Gericht anfechten will. Wie der Anwalt von Maudet, Laurent Fischer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA präzisierte, muss Tamedia dem FDP-Staatsrat 2220 Franken zahlen. Für das Verlagshaus ist es «nicht nachvollziehbar», weshalb es sämtliche Kosten des Verfahrens tragen soll. Denn es sei korrekt gewesen, dass Tamedia die ursprüngliche Version der Gegendarstellung nicht publiziert habe. Er habe das, was er gewollt habe, ein klares Gegendarstellungsrecht, sagte Maudet auf Anfrage von Keystone-SDA und fügt hinzu: «Was das Verhalten von Tamedia betrifft, die neun Monate wartet, um eine Gegendarstellung zu publizieren und sich anschliessend anmasst, sich als Siegerin vor Gericht auszugeben, das ist ein reiner Skandal.»

In der am Dienstag in der Online-Ausgabe des «Tages-Anzeigers» veröffentlichten Gegendarstellung hält Maudet fest, dass ihm in dem Ende November 2018 erschienenen Artikel unterstellt worden sei, die Journalistin direkt oder mit Hilfe seines Umfelds unter Druck gesetzt zu haben, um sie zum Schweigen zu bringen. Diese Vorwürfe seien unbegründet. «Ich habe niemals versucht, irgendjemanden bei RTS direkt oder indirekt zu beeinflussen», schreibt Maudet. Wenn er sich in Bezug auf eine Sendung an den Chefredaktor des Radios RTS gewandt habe, dann deshalb, weil ihn die Journalistin nicht mit Informationen konfrontiert habe, bevor sie diese veröffentlicht habe. Die Redaktion schreibt, sie halte an ihrer Darstellung fest. (sda/wid)



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