22.11.2011

bild.de

Kachelmanns Berichterstattungsverbot aufgehoben

Oberlandesgericht Köln gibt Medienportal Recht.

Weiterer Rückschlag für Jörg Kachelmann im Kampf gegen die Medien: Die Berichterstattung von bild.de im April 2010 über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter war laut einem Entscheid des Oberlandesgerichts Köln nicht vorverurteilend. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens muss der TV-Moderator tragen.

In erster Instanz hatte das Landgericht Köln den Bericht von bild.de über den Messerfund noch verboten: Der Artikel sei vorverurteilend, meinten die Richter. Das war falsch, entschied nun das Oberlandesgericht Köln. Denn die Berichterstattung über das von den Ermittlern sichergestellte Messer habe beim Leser keineswegs die Vorstellung hervorgerufen, der TV-Moderator sei bereits überführt. Vielmehr habe bild.de bei der Berichterstattung lediglich den journalistischen Informationsauftrag wahrgenommen, die interessierte Öffentlichkeit über spektakuläre Straftaten zu unterrichten. (pd)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen