06.07.2021

Öffentlichkeitsgesetz.ch

Kanton Zürich blitzt vor Bundesgericht ab

Die Regierung hatte versucht, mit der Anfechtung eines kantonalen Urteils, Transparenz bei den interkantonalen Konferenzen zu verhindern.

Seit 2018 wehrt sich Öffentlichkeitsgesetz.ch für den Zugang zu Dokumenten von interkantonalen Gremien. In einem Verfahren, bei dem es um die Einsicht in Einladungen und Traktandenlisten der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) geht, ist vom Bundesgericht jetzt ein wichtiger Zwischenentscheid gefällt worden, wie der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch am Dienstagmorgen mitteilt.

Nach dem Urteil der Lausanner Richterin und Richter muss die Zürcher Gesundheitsdirektion jetzt gestützt auf das kantonale Informationsgesetz (IDG) über den Zugang zu bei ihr vorhandenen Dokumenten der interkantonalen Institution entscheiden.

Argumentation aus Zürich nicht gefolgt

Im Rechtsstreit hatte der Zürcher Regierungsrat argumentiert, nach kantonalem Recht gebe es niemanden, der für die Behandlung eines solchen Gesuchs zuständig sei. Im Verfahren warnte der Kanton Zürich vor einem «Dammbruch». Müssten Kantone über den Zugang zu Dokumenten interkantonaler Konferenzen entscheiden, würde damit automatisch das Öffentlichkeitsprinzip für solche Gremien eingeführt. Die Zulassung eines entsprechenden Gesuchs hätte eine präjudizielle Wirkung, da der Kanton Zürich «noch nie solche Dokumente herausgegeben» habe.

Dieser Argumentation folgte das Bundesgericht nicht. Der Umstand, dass das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich gelte, führe nicht zu dessen Einführung bei interkantonalen Institutionen. In seinem Urteil stützte das Bundesgericht die Argumentation von Öffentlichkeitsgesetz.ch, wonach alle bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Dokumente – also auch solche der interkantonalen Organisationen – dem Öffentlichkeitsprinzip unterlägen. Ob konkrete Dokumente herauszugeben seien, müsse jetzt im Einzelfall entschieden werden.

Verfahren könnte noch lange dauern

Für den Fall engagierte die Zürcher Regierung die renommierte Zürcher Rechtsanwältin und Titularprofessorin Isabelle Häner. Beim jüngsten Entscheid in der Sache handelt es sich um einen Zwischenschritt in einem Verfahren, das noch Monate oder Jahre dauern könnte. Denn nach einem erneutem Entscheid der Gesundheitsdirektion und des Zürcher Verwaltungsgerichts kann der Regierungsrat wiederum ans Bundesgericht gelangen.

Öffentlichjkeitsgesetz.ch ist erfreut über das Urteil des Lausanner Gerichts. «Der Zürcher Regierungsrat hat versucht, uns mit der legitimen Forderung nach Transparenz bei interkantonalen Konferenzen ins Leere laufen zu lassen», wird Geschäftsführer Martin Stoll in der Mitteilung zitiert. «Nach dem Urteil muss die Gesundheitsdirektion jetzt Grösse beweisen und das Gesuch nach den Massstäben des kantonalen Informationsgesetzes behandeln.» (pd/lom)



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