TV- und Radioempfänger, die sich nach einem Umzug bei der Billag nicht abmelden, werden von der Inkassofirma weiterhin zur Kasse gebeten - für einen nicht mehr existierenden Empfang. Ohne Abmeldung läuft der Gebührenticker der Billag-Kontrolleure weiter. Auch dann, wenn im neuen Haushalt Gebühren bezahlt werden. Billag-Sprecher Jonny Kopp bestätigt den Sachverhalt gegenüber der SonntagsZeitung. Er verweist auf das Radio- und Fernsehgesetz, das "eine Melde- und Mitwirkungspflicht" vorsehe. Die Gebührenpflichtigen seien angehalten, eine Abmeldung aus eigenem Antrieb bei der Inkassofirma vorzunehmen. Unterbleibe das, gebe es "keinen Ermessensspielraum", so Kopp. (SoZ)
18.12.2011
Billag
Kassiert doppelt beim Umzug
Ohne Abmeldung muss man zweimal zahlen.
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