Herr Dumermuth, ist mit dem neuen RTVG die Idee eines nationalen privaten TV-Senders endgültig zu Grabe getragen worden?
Nein, es sind doch in erster Linie die ökonomischen Rahmenbedingungen, die es hierzulande so schwierig machen, auf nationaler Ebene eine TV-Station zu betreiben. Im Ständerat wurde ja diskutiert, ob man auf sprachregionaler und nationaler Ebene strengere Werbebestimmungen einführen soll, um so gegen ausländische Werbefenster vorzugehen. Dadurch allerdings hätte man künftige nationale Privat-Anbieter geschwächt. Weil er die Türe für ein nationales bewusst offen halten wollte, hat der Ständerat die Bestimmung abgelehnt und die Werbevorschriften im Vergleich zu heute gelockert.
Wie beurteilen Sie die Debatte im Ständerat zum neuen RTVG?
Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit deren Verlauf. Jene Eckpunkte, die in der Botschaft des Bundesrates vorgezeichnet wurden, sind nach wie vor existent. Die Strategierichtung wurde beibehalten.
Ist das neue RTVG nicht hauptsächlich auf Strukturerhaltung und Heimatschutz aus?
Natürlich ist das Gesetz einerseits strukturerhaltend. Das soll bei jenen Strukturen, die man als medienpolitisch wichtig erachtet, auch so sein. Beispielsweise soll die SRG als starker, international konkurrenzfähiger Service Public-Veranstalter weiter bestehen. Und ebenso sollen lokale Veranstalter, die Service Public leisten, künftig stärker unterstützt werden. Andererseits trifft Ihre Aussage insofern nicht zu, als darin der Vorwurf der Marktabschottung steckt. Man will ja die Rahmenbedingungen für jene privaten Anbieter verbessern, die keine Service-Public-Verpflichtung haben bzw. wollen.
Mit dem neuen Gesetz werden Ihre Kontroll- und Einflussmöglichkeiten ausgeweitet.
Das kann man so nicht sagen. Es gibt zum Teil neue Sachverhalte, für die das Gesetz neue Lösungen vorsieht. Die Behauptung, dass ein Machtgewinn des Bakom mit dem neuen Gesetz einhergehe, ist jedoch falsch.
Auch die lokalen Sender hängen nun an Ihrem Tropf...
Lokale Sender erhalten bereits heute Gebühren, wenn auch in einem geringeren Ausmass. Die Gebühren werden ja nicht im Geheimen verteilt, sondern vielmehr über öffentliche Ausschreibungen. Das UVEK und nicht das Bakom wird entscheiden, wer die Mittel erhält. Geschieht dies in einem offenen, transparenten Verfahren, ist daran nichts auszusetzen. Im Übrigen: Bei der SRG, die sich zu über 70 Prozent aus Gebühren finanziert, sagt ja auch niemand, sie hänge am Tropf des BAKOM.
Die Geschäfte der SRG werden einer Untersuchung unterzogen. Wie weit ist dies ein Zeichen dafür, dass der Bund Armin Walpen vermehrt auf die Finger schauen wird?
Da gibt es keinen Zusammenhang. Ausgangspunkt ist, dass früher oder später ein SRG-Antrag für höhere Gebühren auf den Tisch kommt. Will man dieses Begehren sorgfältig prüfen, dann braucht es eine saubere Bestandesaufnahme. Ganz abgesehen davon ist die Untersuchung auf der Grundlage des geltenden Rechts eingeleitet worden.
Ihr erster Entwurf sah kein Gebührensplitting vor, nun kommt es doch. Wie beurteilen Sie die Subventionierung der Lokalsender?
Vorneweg: Wir wollten den damals erhobenen nicht erfüllbaren Forderungen einiger nationaler Anbieter entgegentreten, deshalb hatten wir das Splitting zunächst nicht aufgenommen. Die grundsätzliche Frage jedoch ist, ob man landesweit lokale Radio- und Fernsehstationen will. Wenn man die Frage bejaht, dann muss man ein konsequentes Splitting durchführen. Namentlich das Fernsehen weist zu hohe Fixkosten auf, als dass diese allein aus den kleinen lokalen Märkten finanziert werden könnten.
Welchen Verteilschlüssel sehen Sie vor?
Die Grundidee ist, dass man in der Schweiz eine bestimmte Anzahl Versorgungsgebiete definiert und diese danach ausschreibt. Es wird kein Gewinnverbot für die Medienunternehmen geben, wie das in der Presse kolportiert wurde. Wenn jedoch ein splittingberechtigter Anbieter Gewinne macht, dann dürfen diese nicht ausgeschüttet werden, sondern sie müssen in der Radio- oder Fernsehstation bleiben und somit dem Programm selber zu Gute kommen.
Es zeichnet sich in Zürich ein Streit über die Verteilung der Gebührengelder ab. Haben die Anbieter aus dem Wirtschaftsraum Zürich kein Anrecht auf Gebühren?
Das Gesetz sagt einzig, dass nur dort Gelder ausgeschüttet werden, wo man die Erfüllung des Leistungsauftrages nicht aus dem Markt heraus finanzieren kann. Im Fernsehbereich wird der Staat in fast allen Gebieten Zuschüsse bezahlen, allenfalls werden gewisse wirtschaftskräftige Agglomerationen davon ausgenommen. Natürlich denkt man da in erster Linie an Zürich, an wen den sonst? Der Entscheid, ob Zürich zu einer Splitting-Zone wird oder nicht, ist jedoch noch nicht gefallen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass TeleZüri Gebühren erhält?
Das kann ich nicht sagen. Wir werden auf der Grundlage objektiver Kriterien ernsthaft prüfen, welche Gebiete Gebührengelder beanspruchen dürfen. Auf keinen Fall jedoch werden wir die Verteilung der Gebührengelder einzig von den Jahresabschlüssen der Veranstalter abhängig machen, wie uns dies von verschiedener Seite unterstellt wurde. Es kann nicht sein, dass jene die erfolgreich wirtschaften, für ihren Erfolg bestraft werden.
Das neue Gesetz schützt den Schweizer Fernsehmarkt mit einer ganzen Flut von Regulierungen. Könnte sich dieser Beitrag an den Heimatschutz angesichts der Digitaltechnologie nicht bald als Papiertiger erweisen?
Wir sind der Ansicht, dass die neuen Medien die herkömmlichen nicht ersetzen werden. Das Programmfernsehen und -Radio wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen und darauf bezieht sich das Gesetz. Zudem: Schon heute liefert das Kabelfernsehen einen Überfluss an Angeboten. Die Idee des Gesetzes ist ja gerade, nicht alles zu regulieren, sondern über das Angebot eines Service Public hinaus weit gehende Freiheiten zu gewähren. Die Frage, ob man in diesem grossen Meer von Angeboten einige Service Public-Inseln weiterhin garantieren kann, wird sich allerdings immer stellen.
Abschlussfrage: Wie wird die Schweizer TV-Landschaft in zehn Jahren aussehen?
Es wird auch in zehn Jahren grosse TV-Veranstalter geben. Ich glaube nicht, dass die Werbeunterdrückung, die durch die neuen Technologien möglich wird, sämtliche Marktmodelle über den Haufen wirft. Es wird aber viele Spartenangebote und neuartige Dienste geben, die auf alternativen Finanzierungsmodellen beruhen. Auf der anderen Seite wird es weiterhin traditionelle Angebote geben, die sich nach wie vor über Werbung finanzieren werden. Wären die Prognosen eingetroffen, die man vor zehn Jahren angestellt hat, dann gäbe es das traditionelle Fernsehen schon heute nicht mehr.

