Mit einer Zwischenverfügung hat das UVEK Radiopionier Roger Schawinski und Peter Wanner, Chef der AZ Medien, eine Absage erteilt: Beide wollten im noch hängigen Konzessionsverfahren zwischen Tele Ostschweiz (Tagblatt Medien) und dem TV-Projekt Tele Säntis von Günter Heuberger aktiv mitreden. Das dürfen sie nun nicht. Wanner und Schawinski hatten ihre Mitsprache-Gesuche über ihre Radioprojekte Radio Argovia und Radio AG gestellt, die sich im Aargau um eine Radiokonzession streiten.
Doch was haben die zwei Radioprojekte aus dem Westmittelland bei einem TV-Konzessionsverfahren ganz im Osten der Schweiz verloren? Um das zu verstehen, muss man sich vor Augen führen, dass von den insgesamt 54 Verfahren für Radio- und TV-Konzessionen deren drei nach wie vor offen sind: Die TV-Konzession in der Ostschweiz sowie die Radiokonzessionen im Aargau (Schawinski gegen Wanner) und im Graubünden (Schawinski gegen Lebrument). Die drei Verfahren haben eines gemeinsam: Das UVEK hat die Konzessionen jeweils dem bisherigen Player (Tele Ostschweiz, Radio Argovia und Radio Südostschweiz) zugesprochen, was von den unterlegenen Parteien (einmal Heuberger und zweimal Schawinski) angefochten wurde mit je ähnlicher Argumentation: Die drei Konzessionierten würden je einem Medienhaus (Tagblatt Medien, AZ Medien, Südostschweiz Gruppe) angehören, die ihren jeweiligen Markt bereits multimedial dominieren. Im Sinne der Medienvielfalt seien deshalb die Ostschweizer TV-Konzessionen Heuberger und die beiden Radiokonzessionen Schawinski zu übertragen.
Wegen dieser Argumentation müssen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Wettbewerbskommission nun aber erst abklären, ob die drei Medienhäuser in ihren Gebieten tatsächlich marktbeherrschend sind was wiederum zuerst eine Marktdefinition nötig macht. In der Ostschweiz hat das Bakom nun eine solche eingeleitet, im Aargau und Graubünden hingegen sind die Verfahren aus diversen Gründen sistiert. Gerade weil ihre eigenen Verfahren ins Stocken geraten sind, wollten sich Radio Argovia und Radio AG in der Ostschweiz einklinken und stellten im Sommer ihre Gesuche um "Beiladung" zum dortigen Verfahren. Der Grund: Sie befürchteten, dass das Marktdefinitions-Verfahren in der Ostschweiz präjudizierenden Charakter haben könnte. Denn je enger künftig ein regionaler Markt betrachtet wird, desto eher ist das entsprechende Medienhaus dort marktbeherrschend und umgekehrt. Wanner hat somit das Interesse, schon in der Ostschweiz einer möglichst weiten Definition zum Durchbruch zu verhelfen, Schawinski dagegen würde eine eher enge Sichtweise unterstützen.
Doch das UVEK hat nun entschieden, den beiden Aargauer Kontrahenten in der Ostschweiz keinen Nebenkriegsschauplatz zuzubilligen. Zum einen, weil die beiden ihre Gesuche viel zu spät eingereicht hatten. Zweitens wies es darauf hin, dass im Aargau und Graubünden je eigenständige Marktdefinitionen durchgeführt werden, die beiden könnten sich dann dort einbringen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
(Text: Markus Knöpfli)

