Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verleiht kein "Recht auf Antenne". Das UVEK hat deshalb eine Beschwerde von Franz Weber gegen das welsche Fernsehen abgewiesen, das über eine Pressekonferenz nicht berichtet hatte. Franz Weber hatte von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Recht bekommen. Auf Rekurs der SRG SSR idée suisse hin hob das Bundesgericht den UBI-Entscheid auf, da diese Behörde nur für ausgestrahlte Sendungen zuständig sei. Es wies die Sache dem Mediendepartement (UVEK) zu.
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