Yeslam Binladin hat seinen Prozess gegen L'Hebdo definitiv verloren. Das Bundesgericht hat die Berufung des Halbbruders von Osama bin Laden abgewiesen. Er hatte wegen eines Artikels vom 27. September 2001 500'000 Franken gefordert.
Zwei Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war im Westschweizer Magazin L'Hebdo ein Artikel über islamistische Finanznetze erschienen. Die beiden verantwortlichen Journalisten befassten sich darin auch mit dem in Genf wohnhaften Halbbruder Osama bin Ladens, Yeslam Binladin, und zwei seiner Firmen.
Keine Persönlichkeitsverletzung
Am 4. Oktober erschien im L'Hebdo eine Gegendarstellung, worin Yeslam Binladin jede Verbindung zum Halbbruder bestritt. Rund ein Jahr später klagte Yeslam Binladin wegen des Artikels gegen die zwei Journalisten sowie das Verlagshaus Ringier und verlangte eine halbe Million Franken wegen Verletzung seiner Persönlichkeit.
Die Genfer Justiz wies die Klage jedoch ab. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Die Lausanner Richtern teilten die Auffassung ihrer Genfer Kollegen, dass der fragliche Artikel die Persönlichkeit Yeslam Binladins oder seiner Gesellschaften nicht widerrechtlich verletzt habe.
Hypothese nicht erwiesen

