05.07.2012

Presserat

Keine Namensnennung bei Veröffentlichung von Feedback-Mails

Beschwerde gegen Bruno Bötschi gutgeheissen.

Der Journalist Bruno Bötschi hat in seiner Kolumne vom 23. November 2011 im "Tagblatt der Stadt Zürich" zu Unrecht den Namen eines kritischen Zeitungslesers genannt. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen, wie er am Donnerstag mitteilte. In seiner Kolumne "Bötschi klatscht" zitierte der Journalist verschiedene Passagen aus einem Mail mit Kritik und Anregungen eines Lesers. Dieser schrieb etwa, dass die Klatschkolumne "nicht umwerfend spannend" sei. Bötschi solle doch einen Kurs bei Hildegard Schwaninger besuchen. Als der Leser seinen eigenen Namen in der Zeitung las, beschwerte er sich beim Presserat: Bötschi habe seine Kritik und Anregungen unter Namensnennung veröffentlicht und ihn so blossgestellt, schrieb der Leser. Er habe zudem sein Mail anonym geschickt. Es sei ihm deshalb ein Rätsel, wie Bötschi an seinen Namen gekommen sei.

Der Presserat hiess nun die Beschwerde gut. Im Gegensatz zu einem Leserbrief oder einem Online-Kommentar sei ein Feedback an einen Autor nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt. Deshalb sei die Einwilligung des Betroffenen in die Namensnennung nicht ohne Weiteres zu vermuten. Dabei ist gemäss Presserat egal, ob der Leser sein E-Mail unter einem Fantasienamen schickte oder - wie dies das "Tagblatt der Stadt Zürich" behauptet - seine E-Mail mit seinem richtigen Namen unterschrieben hat. Der Presserat bezeichnete die Namensnennung als "unverhältnismässig", zumal der Beschwerdeführer weder eine Person des öffentlichen Lebens sei noch die Namensnennung anderweitig durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt war. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen