03.07.2002

Gericht

Keine provisorischen Massnahmen gegen M6

TSR abgeblitzt.

Die französische TV-Kette M6 hat gegen das Westschweizer Fernsehen TSR einen Sieg errungen. Die von TSR/SRG SSR Idée Suisse geforderten Massnahmen wurden am Mittwoch von einem Freiburger Richter in erster Instanz abgelehnt. TSR klagte auf Verletzung seiner Ausstrahlungssrechte sowie des Wettbewerbsgesetzes. Vor dem Gericht in Freiburg verlangte TSR, dass das Werbefenster von M6 bis zum Vorliegen eines Gerichtsentscheids geschlossen wird. Nach dem Nein des Richters will TSR in Berufung gehen. Mit seiner Klage will das Westschweizer Fernsehen seiner französischen Konkurrentin verbieten, auf ein bestimmtes Sendesignal gewisse Serien zu senden. Es handle sich dabei um Serien, für welche TSR die Exklusivrechte habe, schreibt der Sender in seiner Mitteilung.


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