11.08.2011

Bakom

Keine Schleichwerbung in "Filippos Politarena"

Bundesamt leitet kein Aufsichtsverfahren ein.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat Abklärungen zu verschiedenen Schweizer Radio- und Fernsehsendungen getroffen, welche von Kandidaten der bevorstehenden eidgenössischen Wahlen moderiert werden. Darunter auch "Filippos Politarena", die vom Nationalratskandidaten Filippo Leutenegger moderiert wird (persoenlich.com berichtete). Das Bakom ist nun zum Schluss gekommen, dass keine unerlaubte Finanzierung durch die Politik vorliegt. Ausserdem schreibt das Bundesamt in einer Mitteilung, dass für inhaltliche Fragen bezüglich Sachgerechtigkeit und Vielfalt die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zuständig sei.

Insgesamt hat das Bakom in den letzten Wochen Informationen zu drei Sendungen eingeholt, welche in privaten Radio- und Fernsehprogrammen der Schweiz ausgestrahlt werden beziehungsweise werden sollen:

- "Filippos Politarena" auf Sat.1 (Schweiz) und verschiedenen regionalen Fernsehsendern, moderiert vom Zürcher FDP-Nationalrat und Nationalratskandidat Filippo Leutenegger;

- "CC Talk" auf Star TV, komoderiert vom Zürcher SVP-Kantonsrat und Nationalratskandidat Claudio Zanetti;

- "Zum Kaffee üs dum Schloss" auf Radio Rottu, moderiert von der Präsidentin der Stadtgemeinde Brig-Glis, CVP-Nationalrätin und Nationalratskandidatin Viola Amherd.

Die entsprechenden Abklärungen des Bakom haben ergeben, dass bei allen genannten Sendungen keine unerlaubten Geldflüsse stattfinden. Das heisst, dass diese Sendungen weder von den Kandidaten selber noch von den Parteien, für die sie kandidieren, finanziert werden. Auch ein Sponsoring liegt nicht vor. Da keine unerlaubte Drittfinanzierung vorliegt, sieht das Bakom in den genannten Fällen keinen Anlass, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten.

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verbietet Werbung für politische Parteien und für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren (Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d). Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat das Bakom die Sendungen "Schweizerzeit TV" auf Schweiz 5 und "Das Blocher Prinzip" im Schaffhauser Fernsehen geprüft und keine unerlaubten Geldflüsse festgestellt.

Die Präsenz von Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, unterliegt auch den Programmbestimmungen. Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen sachgerecht sein und gegebenenfalls das Vielfaltsgebot einhalten. Diese Aspekte werden allerdings nicht vom Bakom beurteilt. Allfällige Beschwerden müssen im Programmbeschwerdeverfahren gemäss RTVG bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht werden. Eine solche Beurteilung ist somit erst nach der Ausstrahlung der Sendung und aufgrund einer entsprechenden Beanstandung möglich.


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