14.12.2010

Presseförderung

Keine verbilligte Zeitungszustellung für Kopfblätter

Staatliche Hilfe nur für Zeitungen mit kleiner Auflage.

Von der indirekten staatlichen Presseförderung sollen nur Zeitungen profitieren, die nicht einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von über 100'000 Exemplaren angehören. Der Ständerat hat in der Differenzbereinigung zum Postgesetz diesem Vorschlag des Nationalrats zugestimmt. Die Befürworter dieses Kriteriums argumentierten, damit könne gewährleistet werden, dass die kleinen Zeitungen gefördert würden. Mit wenig Begeisterung folgte der Ständerat diesen Argumenten. Der Ständerat hat am Dienstag dazu auch die Mittel freigegeben. Mit 29 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen löste er - wie bereits früher der Nationalrat - die Ausgabenbremse.

Die Subventionen für die Zustellung der Zeitungen durch die Post betragen damit jährlich 50 Millionen Franken. 30 Millionen gehen an die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Damit ist beim Postgesetz die letzte Differenz ausgeräumt, so dass die Vorlage am Freitag zusammen mit dem Postorganisationsgesetz in die Schlussabstimmung gelangt. Die Räte hatten beschlossen, das Restmonopol der Post auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm vorläufig nicht aufzuheben.

Die Räte wollen aber keinen absoluten Liberalisierungsstopp: Der Bundesrat soll drei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes die Lage neu beurteilen. In dem Gesetz wird auch definiert, welche Grundversorgung die Post bereitstellen muss. So soll die Post in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen an mindestens fünf Wochentagen verteilt werden. Für einzelne Haushalte darf der Bundesrat Ausnahmen vorsehen, wenn die Hauszustellung unverhältnismässig schwierig ist. (sda)


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