21.03.2008

RSR

Kinderporno-Affäre schockt Radiosender

Mitarbeiter lud Bilder am Arbeitsplatz herunter.

Eine Affäre um kinderpornographische Bilder erschüttert derzeit das Westschweizer Radio RSR. Ein Informatiker, der die Affäre auslöste, wurde entlassen. Der Mitarbeiter, der die Bilder heruntergeladen hat, ist freigestellt. Die Affäre sei ein Schock für das ganze Unternehmen, sagte RSR-Direktor Gérard Tschopp am Donnerstag in Lausanne vor den Medien. Der Untersuchungsrichter hatte unter 250 bis 300 pornographischen Bildern deren 13 gefunden, die strafrechtlich relevant sind.

Ein RSR-Mitarbeiter hatte die pornographischen Fotos 2005 an seinem Arbeitsplatz aus dem Internet heruntergeladen. Die Bilder waren damals von einem Informatiker entdeckt worden, der nun auch die Affäre ins Rollen brachte, indem er ein Mail an die gesamte Belegschaft schickte. Als Folge dessen wurde er entlassen.

Der Mitarbeiter, der die Fotos heruntergeladen hatte, war 2005 verwarnt und von einem Psychiater behandelt worden. Ausserdem wurde ihm vom Arbeitgeber eine dreieinhalbjährige Probezeit auferlegt. Die Fotos wurden von RSR an einem Ort abgespeichert, der nicht allen Mitarbeitern zugänglich war, falls der Mitarbeiter rückfällig werden würde. Seither habe der Mitarbeiter, der die Bilder heruntergeladen habe, sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, sagte Tschopp am Donnerstag. Er ist derzeit krankgeschrieben und bis zum Gerichtsurteil freigestellt.

Informatiker nicht wieder einstellen

Tschopp betonte am Donnerstag, der Informatiker, der die Affäre ausgelöst habe, werde nicht mehr eingestellt. Dieser habe mehrmals gegen die Gebote der Vertraulichkeit verstossen. In der Informatik sei jedoch Vertraulichkeit absolut notwendig. 2005 hatte die RSR-Leitung drei Experten konsultiert. Diese sollten feststellen, ob die Fotos kinderpornographischer Natur waren oder nicht. Die Experten kamen damals zum Schluss, die Fotos seien ein "Grenzfall", aber strafrechtlich nicht relevant.

Er sei zutiefst überzeugt, damals richtig gehandelt zu haben und habe ein ruhiges Gewissen, sagte Tschopp. Er habe die Interessen der RSR berücksichtigt und Respekt vor den Betroffenen geübt. "Dies heisst aber nicht, dass ich heute wieder genau gleich handeln würde."

Keine gravierende Strafe

Untersuchungsrichter Philippe Vautier sagte auf Anfrage, der RSR- Mitarbeiter, der die Bilder heruntergeladen habe, müsse nicht mit einer gravierenden Strafe rechnen. Im Maximum dürfte es eine Strafe von 180 Tagessätzen sein, die das Gericht entsprechend seinem Einkommen festlegt. Radio Suisse Romande sei nicht verpflichtet gewesen, den fehlbaren Mitarbeiter der Justiz zu übergeben. Problematisch sei allerdings, dass RSR die fraglichen Bilder seit 2005 aufbewahrt habe.

Der fehlbare Mitarbeiter bedauerte seinerseits in einem Brief an die RSR-Belegschaft, die Bilder heruntergeladen zu haben. Er habe nicht gemerkt, dass einzelne der Bilder minderjährige Mädchen zeigten. (sda)


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