Alle Haushalte sollen künftig Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zahlen müssen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) hat sich klar gegen den Beschluss des Nationalrats ausgesprochen, dass Haushalte ohne Empfangsgeräte von der Gebühr befreit werden können.
Heute werden Radio- und Fernsehgebühren nur erhoben, wenn ein Empfangsgerät vorhanden ist. Weil zunehmend unklar ist, was alles als Empfangsgerät gilt, soll künftig eine geräteunabhängige Abgabe erhoben werden. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat dem Systemwechsel im Grundsatz zugestimmt. Gleichzeitig beschloss er jedoch, dass sich Haushalte bis fünf Jahre nach der Einführung der neuen Abgabe davon befreien lassen können.
Dieses so genannte befristete Opting-Out will die Ständeratskommission wieder aus der Vorlage streichen. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag fiel der Entscheid klar mit 12 gegen 1 Stimme. Nach Ansicht der Mehrheit blieben damit die Nachteile des heutigen Systems erhalten, während der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sogar noch steigen würde.
Abgabe auch für Unternehmen
Mit 9 zu 3 Stimmen hat es die KVF ausserdem abgelehnt, die Unternehmensabgabe aus dem Gesetz zu streichen. Sie ist mehrheitlich der Meinung, dass auch Unternehmen vom Service public profitieren und es daher gerechtfertigt ist, wenn diese einen Beitrag an die Kosten leisten. Zudem werde die Belastung für viele Unternehmen kleiner. Der Antrag war bereits im Nationalrat gescheitert.
Die KVF setzt die Detailberatung der Vorlage in der nächsten Sitzung fort. Diese soll voraussichtlich in der Sommersession vom Ständerat behandelt werden. Neben dem Systemwechsel bei den Gebühren sieht die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vor. (sda)

