04.12.2010

Tele Züri

Laut UBI verbreitet der Sender Gerüchte über Carl Hirschmann

Journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.

Der zum Tamedia-Konzern gehörende Fernsehsender Tele Züri hat in zwei Berichten über den Milliardärssohn Carl Hirschmann die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zu diesem Urteil ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gekommen. Konkret ging es um zwei Beiträge vom 5. November und vom 14. Dezember des vergangenen Jahres. Die UBI kritisierte am Freitag an ihrer öffentlichen Sitzung in Bern, dass Tele Züri die journalistische Pflicht zur sachgerechten Darstellung verletzt und Gerüchte verbreitet habe.

Der Bericht über die Verhaftung von Carl Hirschmann habe gegen die Unschuldsvermutung verstossen. In der Sendung hätte klar gemacht werden müssen, dass die Gründe für die Verhaftung unklar seien, bestätigte UBI-Präsident Roger Blum am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA eine Mitteilung von Hirschmanns Medienvertreter. Bemängelt wird von der UBI auch die zu wenig kritische Überprüfung der Quellen. Eine anonymisierte Zeugin beschuldigte Hirschmann im TV-Beitrag aufgrund von angeblichen Aussagen einer Freundin schwer. Weiter rügt die UBI die Journalisten von Tele Züri, weil sie Hirschmann keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben haben. Wie Blum weiter sagte, wird die schriftliche Begründung der UBI erst in einigen Monaten vorliegen.

In mehrere Verfahren verwickelt

Jetsetter Hirschmann ist immer wieder in Verfahren verwickelt. Ende November hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Anklage gegen ihn erhoben. Ihm werden nebst mehrfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten auch sexuelle Nötigung zweier Frauen sowie sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen. Hirschmanns Verteidigung bezeichnet die Anklageerhebung als "völlig überhastet und unfertig". Entlastendes Material werde unter Verschluss gehalten und ein fachärztliches Gutachten vom Tisch gewischt.

Der 30-jährige Hirschmann musste sich in jüngerer Zeit bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Mitte Oktober musste er etwa dem Zürcher Bezirksgericht das Versprechen abgeben, er werde die Drohung, seine Ex-Freundin zusammenzuschlagen, nicht wahrmachen. Zudem wurde er vom Basler Strafgericht im vergangenen Dezember wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hirschmann zog das Urteil weiter. Weil die beiden Geschädigten ihre Strafanträge zurückzogen, beschloss das Appellationsgericht Basel-Stadt Ende August, das Verfahren einzustellen. (sda)


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