05.06.2012

Tribune de Genève

Medien dürfen auch in Abwesenheit berichten

Charles Poncets Beschwerde von Presserat zurückgewiesen.

Medien dürfen auch über Ereignisse berichten, bei denen sie nicht vor Ort dabei sind. Dies hält der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde über eine Gerichtsberichterstattung fest.

Im Dezember 2011 hatte die "Tribune de Genève" über den Strafprozess in der Affäre Aranda berichtet. Charles Poncet, einer der Verteidiger des Angeklagten beschwerte sich beim Presserat über die Autorin des Berichts, welche darin vortäusche, sie sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen, obwohl dies nicht zutreffe.

Poncet stellte generell infrage, ob ein Medium über eine Gerichtsverhandlung berichten dürfe, ohne vor Ort anwesend zu sein. Der Presserat weist in seiner Stellungnahme nun darauf hin, dass Medien häufig über Ereignisse - auch über Gerichtsentscheide - berichten, bei denen sie nicht unmittelbar dabei sind. Beim beanstandeten Bericht deute einzig die Formulierung "en regardant le juge" auf eine Anwesenheit der Journalistin hin. Insgesamt wird die Leserschaft aber nach Auffassung des Presserats keineswegs dahingehend in die Irre geführt, die Gerichtsberichterstatterin sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen. Die Beschwerde wurde abgewiesen. (sda/dpa)


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