14.12.2007

Europ. Gerichtshof

Medien-Urteil von Bundesgericht umgestossen

Anwälte dürfen Medien kritisch informieren.

Anwälte dürfen den Medien in weitem Umfang Informationen über hängige Gerichtsverfahren abgeben -- vor allem dann, wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt. Das berichtete der "Tages-Anzeiger" in seiner Ausgabe vom Freitag. Gestützt auf diesen Grundsatz habe eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Donnerstag eine Menschenrechtsverletzung durch das Schweizerische Bundesgericht festgestellt.

Beim konkreten Fall handelte es sich laut "Tages-Anzeiger" um den nie ganz geklärten Tod des damaligen Präsidenten des FC Lugano, Helios Jermini. Im März 2003 war seine Leiche im Luganersee gefunden worden. Jermini hatte rund 60 Millionen Franken aus Kundenkonten veruntreut, um seinem Club unter die Arme zu greifen. Rechtsanwalt Aldo Foglia vertrat mehrere Gläubiger. Die Gerichtsverfahren wurden später wegen ungenügender Beweise eingestellt.

Foglia aber gab zahlreiche Interviews, in denen er unter anderem die Banca del Gottardo beschuldigte, Indizien für die Veruntreuungen verkannt zu haben. Daraufhin beschwerte sich die Bank bei der Anwaltskammer über Foglia und dessen "Pressekampagne". Er habe respektlos und unobjektiv berichtet und den Medien Gerichtsakten zugesteckt. Die Anwaltskammer büsste Foglia mit 1500 Franken -- das Bundesgericht bestätigte die Busse.

Zwar habe der Gerichtshof für Menschenrechte laut "Tages-Anzeiger" den Staaten zugebilligt, die Gerichtsberichterstattung und die vorgängige Information durch Anwälte einzuschränken, soweit dies "in einer demokratischen Gesellschaft nötig sei" -- etwa zum Schutz der Unschuldsvermutung. Aber hier habe es sich um einen Fall von hohem öffentlichem Interesse gehandelt. Foglias Informationen an die Medien seien nicht gerade beleidigend gewesen, und sie hätten auch das Ansehen der Bank oder gar der Justiz nicht gefährdet.


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