01.05.2018

Kooperationen der SRG

Mediengesetz soll die Regeln bestimmen

Unter welchen Bedingungen darf die SRG mit anderen Medien zusammenarbeiten? Laut der Ständeratskommission soll dies der Bundesrat entscheiden.
Kooperationen der SRG: Mediengesetz soll die Regeln bestimmen
Die Gründung der Vermarkterin Admeira gab den Anstoss für die Diskussion: Die Logos von Admeira und der SRG in Bern. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Zur Kooperation der SRG mit anderen Medien sollen vorerst doch keine neuen Regeln erlassen werden. Die zuständige Ständeratskommission beantragt ihrem Rat, eine vom Nationalrat abgeänderte Motion abzulehnen. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Auch eine parlamentarische Initiative zu diesem Thema lehnte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) oppositionslos ab. Die Motion verlangt, dass die SRG Kooperationen mit anderen Medien nur eingehen darf, wenn dies zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und wenn keine Anbieter diskriminiert werden.

Nach dem Willen des Ständerates sollte der Bundesrat im Rahmen des geplanten Mediengesetzes Regeln erlassen. Der Nationalrat dagegen möchte nicht auf das neue Gesetz warten. Er fordert eine Änderung des bestehenden RTVG. Die Ständeratskommission hält das nicht für sinnvoll. Sie sei nach wie vor der Ansicht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, schreibt sie. Regeln sollten aber im Rahmen des geplanten Mediengesetzes erlassen werden.

Reaktion auf Admeira

Auslöser des Vorstosses war die Gründung der Werbevermarktungsfirma Admeira, eines Joint Ventures von SRG, Swisscom und Ringier. Im Parlament weckte das die Befürchtung, andere Medien - insbesondere Regionalzeitungen - könnten dadurch geschwächt werden. Medienministerin Doris Leuthard stellte sich gegen den Vorstoss. Das Problem ist aus ihrer Sicht, dass nicht zwischen dem konzessionierten und dem nicht-konzessionierten Bereich unterschieden wird.

Im nicht-konzessionierten Bereich könnten Kooperationen sinnvoll sein, gab die Medienministerin im Nationalrat zu bedenken. Diese hätten aber nichts mit Angebotsvielfalt zu tun. Die Motion könnte solche rein wirtschaftlich bedingten Kooperationen beeinträchtigen. (sda/wid)


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KOMMENTARE

Tek Berhe
02.05.2018 05:15 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat ja nachgewiesen, dass die Stärken und Vorteile im Nichtkonzessionierten Teil nur Dank dem konzessioniertem Teil erst überhaupt möglich sind. Darum gab es ja den anderen Marktspielern Parteienrecht in Sachen Admeira. Das Ei wäre ohne das Huhn eindeutig nicht möglich ohne die Diskussion ad absurdum zu führen!
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