Der Verlegerverband MédiasSuisses und der Journalistenverband impressum haben vor Schiedsgericht eine Einigung erzielt. Demnach erhalten die dem Presse GAV unterstellten Westschweizer Journalisten ab März 2,5 Prozent mehr Lohn, wie impressum am Dienstag mitteilte. Der Journalistenverband impressum hatte Ende 2010 das Schiedsgericht angerufen, um die Richtlinien für die Minimallöhne im Westschweizer Kollektivvertrag anzupassen. Impressum verlangte eine Erhöhung der Minimallöhne um sechs Prozent, die Westschweizer Verleger wollten überhaupt keine Lohnerhöhung gewähren. Das Schiedsgericht hat nun einen Kompromiss gefunden. Demnach erhalten die Journalisten, die dem Presse GAV in der Romandie unterstellt sind, ab dem kommenden 1. März 2,5 Prozent mehr Lohn. Ausnahmen sind laut impressum möglich für Medienunternehmen, die belegen können, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen in Schwierigkeiten stecken. (sda)
17.01.2012
MédiasSuisses/impressum
Mehr Geld für Journalisten
2,5 Prozent Lohnerhöhung im Welschland.
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