Der Schriftsteller Christoph Geiser hatte gegen einen "Facts"- Artikel vom Januar 2007 Beschwerde eingereicht. Im Bericht "Die Subventionskünstler" kritisierte der Journalist Daniel Arnet die Vergabe von Fördergeldern an einige Schweizer Schriftsteller unter anderem mit den Äusserungen, diese stünden fürs "maue Mittelmass". Diese negative Qualifikation werde weder begründet noch dokumentiert, bemängelte Geiser in seiner Beschwerde. Der Presserat veröffentlichte am Mittwoch dazu seine Stellungnahme.
Arnets Ausführungen zum Schriftsteller ernten auch vom Presserat Kritik: Abgesehen von der Auflagenhöhe sei nicht erkennbar, mit welchen Kriterien Arnet das literarische Werke beurteile. Bei genauerer Verfolgung der Kulturberichterstattung hätte der Autor Arnet auch durchaus Erfolge Geisers feststellen können. Trotzdem weist der Presserat die Beschwerde zurück: "Die Meinungsfreiheit deckt auch unsachliche und unvollständige Kritik, sofern sie einen erkennbaren Sachzusammenhang mit allgemeinen Fragestellungen aufweist." Die Kritik Arnets stehe gerade noch in einem erkennbaren Sachzusammenhang.
Da der Artikel in seiner Hauptstossrichtung eine Änderung der Literaturförderung fordere, wären die Seitenhiebe verzichtbar gewesen. Trotzdem sieht der Presserat darin "weder eine Verletzung der Kommentarfreiheit noch eine solche der Wahrheitspflicht." Die Bewertungen seien erkennbar als "subjektive Werturteile des Journalisten". (sda)

