17.10.2021

Tamedia

Milliardär unterliegt mit Ehrverletzungsklage

Die Zeitungen des Zürcher Medienhauses haben keine Kampagne gegen einen Waadtländer Milliardär geführt: Mit den Berichten über Frederik Paulsen sei dessen Persönlichkeit nicht verletzt worden, hält das Zürcher Bezirksgericht fest.

Der Kläger unterliege vollumfänglich und die Klage werde abgewiesen, heisst es im 114 Seiten umfassenden Urteil, das das Bezirksgericht Zürich am Freitag veröffentlichte. Frederik Paulsen, der als Erbe eines durch seinen Vater gegründeten Pharmaunternehmens zu Reichtum gekommen war, hatte sich auf den Standpunkt stellt, dass er Opfer einer Hetzkampagne geworden sei.

In Zeitungen der Tamedia wurde unter anderem mehrmals darüber berichtet, dass der Schwedische Staatsbürger in seiner Funktion als russischer Honorarkonsul verschiedene Russlandreisen mit Schweizer Politikerinnen und Politiker unternommen habe.

«Durchaus ernste politische Themen»

An der Berichterstattung habe kein Interesse bestanden, er sei in seiner Persönlichkeit verletzt worden, machte Paulsen geltend. Er forderte die Löschungen der entsprechenden Artikel aus allen Archiven und die Herausgabe des durch die Berichterstattung erzielten Gewinns.

Das Bezirksgericht Zürich hält nun fest, dass in den Artikeln durchaus ernste politische und wirtschaftliche Themen behandelt worden seien, «an deren Ausleuchtung ein öffentliches Interesse besteht».

In einer Klammerbemerkung zählt es «Verbindungen von Politik und Wirtschaft; Gewährung von Vorteilen und finanzielle Leistungen an Politiker; Einsatz von Soft Power in der internationalen Politik; Pauschalbesteuerung; Steuerbefreiung; Steuergerechtigkeit; Steueroptimierung; Offshore-Konstrukte» auf.

Person des öffentlichen Interesses

Paulsen hatte vor Gericht vorgebracht, dass er selber nur selten die Öffentlichkeit gesucht habe. Er sei so gut wie nie in der Boulevardpresse erschienen. Er sei dennoch als Person des öffentlichen Interesses zu betrachten, hält das Zürcher Gericht fest.

Er sei sehr wohlhabend und Verwaltungsratspräsident eines grossen, weltweit tätigen Konzerns mit Hauptsitz im Kanton Waadt, heisst es im Urteil. Zudem sei er eine Amtsperson Russlands, mit Erkundungen der Pole an die Öffentlichkeit gegangen und als Mäzen in Erscheinung getreten. «Seine Privatsphäre ist enger zu bemessen als jene eines unbekannten Zeitgenossen», hält das Gericht fest.

Das Urteil, das am Donnerstag an die Parteien verschickt worden ist, ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen Berufung vor dem Obergericht Zürich angemeldet werden. (sda/cbe)



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