09.03.2005

Neues RTVG

Mit Korrekturen zurück an den Nationalrat

Kein Interessenbindungsregister für Medienschaffende.

Mit Korrekturen bei der Werbung, den Gebühren und der Programmaufsicht schickt der Ständerat das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) an den Nationalrat zurück. Ein Register der Interessenbindungen der Radio- und TV-Schaffenden lehnt er ab.

Der Ständerat musste am Mittwoch eine Nachmittagssitzung einschalten, um die Detailberatung rechtzeitig zu Ende zu bringen. Mit 20 zu 12 Stimmen liess er wie der Nationalrat Massnahmen gegen Medienkonzentrationen erst zu, wenn Programmveranstalter ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen.

Knappe Entscheidung

Carlo Schmid (CVP/AI) beantragte, dass journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio und Fernsehen ihre Interessenbindungen und jene ihrer Partner offenlegen müssen. Aus Transparenzgründen müsse man wissen, ob die Medienleute die Politik abbildeten oder machten. Das sei keine Fichierung der Medienleute. Pierre-Alain Gentil (SP/JU) warf Schmid Inkonsequenz vor. Denn man müsste auch von den Veranstaltern verlangen, ihre Interessenbindungen anzugeben. Nicht einmal die Parlamentsmitglieder müssten die Interessenbindungen und Parteizugehörigkeit ihrer Partner offenlegen. Bundesrat Leuenberger sagte, öffentlich relevante Bindungen sollten aus medienethischer Sicht grundsätzlich transparent gemacht werden. Lebenspartner und Ehegatten seien aber nicht das willenlose Werkzeug ihrer Angetrauten. Der Antrag Schmid wurde mit 14 zu 13 Stimmen verworfen.

UBI soll bleiben

Die Radio- und Fernsehbranche soll vertraglich eine gemeinsame Forschungsinstitution schaffen, die Daten über die Nutzung von Programmen wissenschaftlich erhebt und verkauft. Der Nationalrat sah dafür eine unabhängige Stiftung vor. Die Institution soll jährlich eine bis zwei Millionen aus den Empfangsgebühren erhalten.

Bei der Programmaufsicht kehrte der Ständerat zur heutigen Organisation zurück. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) soll weiterhin Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Sendungen und neu gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm behandeln. Der Nationalrat wollte eine unabhängige Aufsichtsbehörde schaffen.

Mit 26 zu 10 Stimmen stipulierte der Ständerat, dass die UBI auch die Einhaltung der Vorschriften über Werbung und Sponsoring überwacht. Er war damit auf der Linie von Bundesrat Moritz Leuenberger, der sich gegen eine Trennung von UBI-Programmaufsicht und Werbeaufsicht (durch das Bundesamt für Kommunikation) wandte. Im Unterschied zum Nationalrat sieht der Ständerat vor, dass die SRG eigene Ombudsstellen einsetzt und für die Privaten pro Sprachregion eine gemeinsame Ombudsstelle geschaffen wird. Der Nationalrat wollte keine SRG-Ombudsstellen, sondern gemeinsame Ombudsstellen pro Sprachregion.

Mehr Geld für die Privaten

Bei den Werbevorschriften will der Ständerat nicht nur der SRG, sondern auch den Privaten politische und religiöse Werbung verbieten. Generell untersagt ist weiter Werbung für Tabak, gebrannte Wasser und Medikamente. Den Privaten sind Spots für Wein und Bier erlaubt. Aus den SRG-Radios bleibt Werbung verbannt.

Der Anteil der kommerziellen Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag an den 1.1 Milliarden Empfangsgebühren soll bis aufs Vierfache erhöht werden können. Die Lokalradios sollen zwischen 12 und maximal 20 Millionen, die privaten TV-Stationen zwischen 14 und maximal 35 Millionen erhalten.


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