Der Verband Schweizer Presse (VSP), dem alle grossen Medienhäuser des Landes angeschlossen sind, äusserte sich am Montag in einer Stellungnahme kritisch zur Monopoldebatte, welche in Zusammenhang mit der Erteilung der neuen regionalen Radio- und TV-Konzessionen aufgekommen ist. Diese wirke nicht zuletzt mit ihrem Fokus auf die privaten Veranstalter etwas absurd angesichts der Tatsache, dass die schweizerische Rundfunklandschaft durch die SRG mit ihrer Vielzahl von nationalen und regionalen Programmen klar dominiert werde.
Der Verlegerverband hält fest, dass es bei der laufenden Konzessionierung in erster Linie um die Qualität der Bewerbungen gehe. Dabei komme auch den bisherigen Leistungen der Veranstalter ein grosses Gewicht zu. Nur falls unter dem Aspekt der Leistungsauftragserfüllung eine Gleichwertigkeit mehrerer Bewerbungen vorliege, soll laut Gesetz auch die "Bereicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt" Beachtung finden.
Was mit diesem Passus gemeint ist, bleibt für den VSP unklar. Die parlamentarische Beratung habe aber immerhin gezeigt, dass es bei der vergleichenden Beurteilung der Gesuche nicht auf die Person des Veranstalters, sondern auf die Programmvielfalt ankommen soll. Dies deckt sich laut dem VSP mit der heutigen Auffassung in der Wissenschaft, wonach Meinungsvielfalt nicht primär von der Anzahl Anbieter, sondern von der inhaltlichen Ausrichtung der Programme abhängt. Im regulierten Rundfunk würden deshalb die Bestrebungen eher zu sog. binnenpluralistischen Massnahmen (Leistungsaufträge, Vorgaben zur Qualitätssicherung etc.) tendieren.
Da im Rahmen jeder Konzession klare und kontrollierbare Auflagen zu einer pluralistischen Berichterstattung und einem unabhängigen Programmschaffen erfolgen, würden Kriterien der Eigentümerschaft bzw. der Medienverflechtung der Veranstalter notwendigerweise in den Hintergrund treten. Bei der Konzessionierung stehe folglich nicht die Anbietervielfalt, sondern die Inhaltsvielfalt im Zentrum. Die Diskussion über die unternehmerischen Verflechtungen und angebliche Monopolsituationen einzelner Bewerber schiesst nach Dafürhalten des VSP daher am Ziel vorbei.

