Wie am Montagabend bekannt wurde, hat das Bezirksgericht Zürich eine Klage der "Weltwoche" gegen die "Neue Zürcher Zeitung" abgewiesen. Die NZZ habe in einem Artikel vom 16. Februar 2010 zu Recht die Frage nach der redaktionellen Einflussnahme durch Dritte bei der "Weltwoche" gestellt, heisst es im Urteil (persoenlich.com berichtete).
Da die "Weltwoche" und Roger Köppel mit ihrer Klage vollständig unterlagen, hat ihnen das Gericht die Gerichtskosten von 8000 Franken auferlegt. Zudem wurde die "Weltwoche" verpflichtet, der Gegenpartei eine Prozessentschädigung von 10'260 Franken zu bezahlen. Ob Köppel das Urteil weiterzieht, ist noch offen, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Die NZZ wollte auf Anfrage von persoenlich.com keine Stellung zum Gerichtsentscheid beziehen. (sda/eh)

