UPC Cablecom muss den Jugendfernsehsender Joiz einen Sendeplatz im analogen Fernsehnetz geben. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde des Kabelnetzbetreibers gegen einen Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab. Mit dem Urteil wird UPC Cablecom für die nächsten drei Jahre dazu verpflichtet, Joiz sowohl über das analoge als auch über das digitale Netz zu verbreiten, wie der Fernsehsender am Mittwoch mitteilte.
UPC Cablecom wollte sich am Mittwoch noch nicht zum Urteil äussern. Wie Pressesprecher Eric Zeller auf Anfrage der sda erklärte, prüft das Unternehmen, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Bakom hatte Joiz im vergangenen November den so genannten Must-Carry-Status zugestanden. Diesen Status kann das Amt an einen Fernsehsender vergeben, wenn es ihm eine nationale kulturelle Bedeutung zumisst und davon ausgeht, dass das Programm einen besonderen Beitrag zur nationalen Medienlandschaft leistet. Fernsehsender mit Must-Carry-Status müssen im analogen Kabelnetz verbreitet werden.
Beschränkte Kapazitäten
UPC Cablecom hatte gegen den Entscheid des Bakom mit der Begründung rekurriert, die Kapazitäten des analogen Netzes seien beschränkt. Um Platz für Joiz zu schaffen, müsse das Unternehmen einen anderen Sender aus dem Netz nehmen. In Frage kommen würden laut Eric Zeller in erster Linie Fernsehsender, die weder aufgrund eines Must-Carry-Status noch durch einen Vertrag mit UPC Cablecom einen Sendeplatz garantiert haben. Dabei handelt es sich um die Kanäle ZDF, ORF2, Bayrischer Rundfunk und Südwestrundfunk. "So wie es aussieht, wird es einen dieser Sender treffen", sagte Zeller.
Auf dem digitalen Netz kann Joiz bereits seit dem 28. März empfangen werden. Der Sender richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahren. Das Programm enthält unter anderem Musik- und Informationssendungen sowie Talkshows. (sda)

