08.04.2005

Fall Borer I

Nationalrats-GPK zeigt sich besorgt über die Medien

Informationsfehler des EDA wird gerügt.

In der Nachlese des Fall Borers zeigt sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates besorgt über die Medien. Diese hätten auf inakzeptable Weise Borers Privatsphäre und die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Besorgt zeigt sich die GPK nicht nur über die "Sensationspresse", sondern auch darüber, dass zahlreiche Zeitungen die vom SonntagsBlick verbreiteten Informationen aufnahmen.

Ende März 2002 hatte der SonntagsBlick über eine angebliche Liebesaffäre des damals in Berlin akkreditierte Botschafters Thomas Borer berichtet. Die Kampagne endete damit, dass der Bundesrat Borer am 10. April 2002 von seinem Posten nach Bern zurückbeorderte und der Diplomat daraufhin den Dienst beim Bund quittierte.

Trotz diesen "Ausrutschern" hält es die GPK für weder nötig noch zweckmässig, weitere staatliche Massnahmen zur Regulierung der Presse vorzuschlagen. Solche Massnahmen würden die journalistische Autonomie einschränken. Die bestehenden Leitplanken und die Selbstverantwortung der Medien müssten genügen.

Ein grosses Problem sieht die GPK darin, dass die Medien ein immer schnelleres Tempo anschlagen, während das Tempo in der Politik viel langsamer ist. Der Fall Borer sei symptomatisch dafür, wie sich Informationsdienste von den Journalisten unter Druck setzen und zu raschen Auskünften drängen liessen.

Nach Ansicht der GPK "müssen die Behörden in ihrer Informationspolitik den Rhythmus wahren, der Regierungsgeschäften eigen ist, und sich nicht dem Medientumult unterwerfen, geschweige denn diesen fördern". Bundesrat und Verwaltung sollten in ihren Beziehungen zu den Medien eine genügende Zurückhaltung und Distanz wahren. (sda)

Informationsfehler des EDA wird gerügt

Der Informationschef des EDA hat sich im Fall Borer ungeschickt verhalten und damit der Kampagne der Sensationspresse erst Auftrieb gegeben. Bundesrat Joseph Deiss treffe keine Schuld, hält die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates fest.

Nach Auffassung der GPK hat der damalige Informationschef Ruedi Christen der Boulevardpresse zu bereitwillig und vorschnell Auskunft gegeben. Den gravierendsten Fauxpas habe er begangen, als er am Vorabend dem SonntagsBlick Auskunft gab, ohne den Inhalt des Artikels zu kennen und zuvor mit Borer Kontakt aufzunehmen.

Spekulationen erst angeheizt

Laut GPK war es weder zwingend noch dringlich, auf die Fragen der Zeitung zu antworten. Der Grundsatz "audiatur et altera pars" insbesondere gelte nicht nur für die Medien, sondern auch für die Behörden. "Die Tatsache, dass eine Person die Öffentlichkeit liebt, bedeutet nicht, dass sie jeden Eingriff in die Privatsphäre toleriert."

Der inzwischen zur UNO nach New York versetzte Christen habe den Eindruck erweckt, dass der Schweizer Botschafter in Berlin ein ernsthaftes Problem darstelle und das Departement an einer Klärung des Sachverhalts interessiert sei. Durch ihre Zwiespältigkeit habe die Information des EDA den Spekulationen Auftrieb gegeben und die Polemik eher angefacht als eingedämmt.

Die Botschaft von Deiss war klar

"Sachlich und überlegt" kommuniziert hat nach Ansicht der GPK hingegen der damalige Aussenminister Joseph Deiss. Deiss habe sich erst nach einigen Tagen öffentlich geäussert und sich mit dem Hinweis auf die Privatsphäre Borers vor Kommentaren gehütet. Damit habe er die vereinbarte Kommunikationsstrategie von Anfang an respektiert.


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