In Zukunft wollen SF, TSR und TSI ein Drittel ihres redaktionellen Programms für Gehörlose und Hörgeschädigte mit Untertiteln anbieten. Das Gesetz sieht überdies die Aufbereitung von mindestens einer Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache vor. Für die Sehbehinderten soll die SRG mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description (Beschreibung des Geschehens auf dem Bildschirm) ausstrahlen.
Die SRG und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Untertitelung und anderweitige Aufbereitung von TV-Sendungen für Hörgeschädigte, Gehörlose und Sehbehinderte ist im neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgeschrieben. Dieses ist vom Bundesrat auf den 1. April dieses Jahres hin in Kraft gesetzt worden.
Die gemeinsame Vereinbarung wurde auf Wunsch des Bundesamtes für Kommunikation getroffen. Dabei sollten die SRG und die Verbände der Sinnesbehinderten ein gemeinsames Vorgehen festlegen, das die Bedürfnisse in den verschiedenen Sprachregionen berücksichtigt und die nötigen Voraussetzungen schafft, um das Angebot an die künftige Programmentwicklung anpassen zu können.
Die Neuerungen sind laut SRG mit einem erheblichen finanziellen Aufwand und dem Einsatz von Fachpersonal verbunden. Das Medienunternehmen sieht deshalb vor, die für das Jahr 2008 geplanten Investitionen in der Höhe von sieben Mio. Franken schrittweise auf 12 Mio. im Jahr 2010 zu erhöhen.

