Ab der Erhebungsperiode Juli 2008 bis Juni 2009 und bei der Publikation 2009 kommt ein neues Reglement für die Auflagenbeglaubigung zum Einsatz. Neu gelten dann alle geprüften Titel als "WEMF/SW-beglaubigt", auf die Bezeichnung "Auflagebestätigung Post" wird in Zukunft verzichtet, teilt die WEMF mit. Weiter gelten neu die gleichen Publikationsrichtlinien für die Typologien 1000 bis 4000 und der Bereich "Gratisauflage" wurde in fünf Subkategorien unterteilt.
Die Reglementsänderung sind auf Anträge des Verbandes Schweizer Presse im Jahr 2007 zurückzuführen. Die Anliegen wurden in der Folge im Rahmen eines Projektes gründlich geprüft und bearbeitet. Neben den Anpassungen des Reglements wurde ein neues Preismodell erarbeitet. Dieses basiert einerseits auf einer detaillierten Prozesskostenrechnung und andererseits auf verursacherorientierten Aspekten.

