25.05.2016

RTVG

Neues Gesetz tritt im Juli in Kraft

Haushalte sollen jährlich maximal 400 Franken für die Fernsehgebühren bezahlen müssen.

Ab dem 1. Juli erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr Geld aus dem Gebührentopf. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auf dieses Datum in Kraft gesetzt.

Das Stimmvolk hatte das Gesetz letzten Sommer mit einer knappen Mehrheit angenommen. Damit werden auch die Grundlagen für den Wechsel von der heutige Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Dieser Wechsel erfolgt jedoch erst später - spätestens Anfang 2019, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Die geräteabhängige Gebühr wird durch eine allgemeine Abgabe ersetzt. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die meisten Haushalte über Empfangsgeräte verfügen, da Radio- und TV-Programme heute auch auf dem Handy und dem Computer empfangen werden können. Die Anmeldung bei der Billag entfällt, und auch Kontrollen braucht es nicht mehr.

Wer die Haushaltabgabe erheben wird, ist noch offen. Fest steht, dass die Haushalte entlastet werden. Die Abgabe sinkt von heute 451 Franken auf höchstens 400 Franken pro Jahr, wie der Bundesrat schreibt. Die meisten Firmen zahlen ebenfalls weniger.

Von der Revision profitieren private Radio- und Fernsehstationen. Sie erhalten zukünftig 67,5 Millionen Franken aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren, 13,5 Millionen Franken mehr als heute. Auch die Untertitelung der Hauptinformationssendungen der Regionalfernsehstationen wird aus der Empfangsgebühr finanziert. Für die Digitalisierung stehen zusätzlich 45 Millionen Franken aus früheren Gebühreneinnahmen zur Verfügung. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören