29.01.2002

Presserat

NZZ verstösst gegen berufsethisches Diskriminierungsverbot

Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Kann eine durch randalierende Fussballfans ausgelöste Analyse im Sportteil der NZZ dahin missverstanden werden, Gewalt von jugoslawischen Fussballfans in Stadien sei Ausdruck typisch jugoslawischer Wesensart und werde von Jugoslawinnen und Jugoslawen generell gutgeheissen, weil diese aufgrund ihrer Geschichte zu Gewalttätigkeiten neigen würden? Verstösst eine solche Darstellung gegen das berufsethische Diskriminierungsverbot? Der Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme beide Fragen bejaht.

Im September 2001 veröffentlichte die NZZ in ihrem Sportteil einen Artikel mit dem Titel "Die Jugos". Er ging von der Gewalt randalierender Fans der jugoslawischen Fussballnationalmannschaft an einem Länderspiel im Basler St. Jakob - Park aus und hielt Rückschau aus der fiktiven Perspektive des Jahres 2101. Der Autor analysierte dabei die historischen und soziologischen Ursachen der in der Schweiz bestehenden Vorurteile gegenüber dieser ausländischen Bevölkerungsgruppe. Eine Leserin beschwerte sich in der Folge beim Presserat, der Artikel habe "ein gesamtes Volk beleidigt und gedemütigt". Der Autor gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Nationalität der Akteure für die Gewalttaten der Fussballfans ursächlich gewesen sei. Die NZZ wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Der fragliche Beitrag habe keine rassistischen oder ethnisch diskriminierenden Äusserungen gegenüber dem serbischen Volk oder den Einwohnern der Republik Jugoslawien enthalten.

Der Presserat kommt in seinen Erwägungen zum Schluss, wenn der Artikel ironisierend gemeint gewesen wäre, hätte die Leserschaft deutlicher auf diese Absicht hingewiesen werden müssen. Sollte demgegenüber aufgezeigt werden, wie durch gewalttätiges Verhalten Vorurteile verstärkt würden, sei der Text zumindest missverständlich, da er auch in einem zu Unrecht kollektivierenden Sinn gedeutet werden könne.


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