27.06.2023

Transparenz

Öffentlichkeitsprinzip wird ausgehöhlt

Adrian Lobsiger, der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB), warnt vor einer bedenklichen Entwicklung: Zugangsrechte würden systematisch durch neue Gesetze eingeschränkt.
Transparenz: Öffentlichkeitsprinzip wird ausgehöhlt
In seinem aktuellen Jahresbericht listet Adrian Lobsiger 30 Ausnahmen auf vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes. (Bild: Keystone/Alessandro della Valle)

Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes veröffentlichte am Dienstag seinen jährlichen Tätigkeitsbericht. Darin listet Adrian Lobsiger 30 Ausnahmen auf vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes. Diese Ausnahmen hätten zunehmend negative Auswirkungen auf die Zugangsrechte von Medienschaffenden und Bürgerinnen und Bürgern.

Als Reaktion auf diese Entwicklung fordert der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch Regierung und Parlament auf, den Grundgedanken des Öffentlichkeitsgesetzes uneingeschränkt zu respektieren. Das schreibt die Transparenzlobby in einer Mitteilung.

Geheimer Credit-Suisse-Deal

Bereits gebe es mindestens 30 spezialgesetzliche Ausschlüsse des Öffentlichkeitsgesetzes. Als aktuelles Beispiel nennt der Verein die Notverordnung zum Credit-Suisse-Deal, bei welcher der Zugang zu Dokumenten pauschal verweigert wird. Weitere Einschränkungen, wie bei Meldungen von Cyberangriffen, seien in Vorbereitung.

Für besonders problematisch hält Öffentlichkeitsgesetz.ch die Abschaffung von Zugangsrechten durch den Einsatz von Notrecht, wie es beim CS-Deal und beim Rettungsschirm für die Stromwirtschaft geschehen sei, obwohl es dabei um die Verwendung von Milliarden an Steuergeldern gehe. «Medienschaffende müssen die Möglichkeit haben, solche einschneidenden Entscheidungen gestützt auf Verwaltungsinformationen zu hinterfragen», schreibt der Verein.

«Transparenz ist offensichtlich lästig»

«Siebzehn Jahre nach Einführung des Öffentlichkeitsprinzips wird Transparenz von einigen Verwaltungszweigen noch immer nicht als Errungenschaft betrachtet», lässt sich dazu Martin Stoll, Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, zitieren. Und weiter: «Transparenz ist offensichtlich lästig. Die Einführung von Geheimhaltungsklauseln führt zu einem empfindlichen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit und ist unnötig: Gerät der Staat durch ungerechtfertigte Transparenzforderungen in Bedrängnis, hat er die Möglichkeit, den Zugang zu Dokumenten unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz und die Gerichtspraxis einzuschränken.»

Der Jahresbericht des EDÖB enthält weitere Beispiele, welche die Problematik um Transparenz verdeutlichen. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch teilt die Bedenken des EDÖB und fordert Regierung und Parlament auf, den Grundgedanken des Öffentlichkeitsgesetzes umzusetzen und die Transparenz in der Verwaltung sicherzustellen. (pd/nil)


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