Die Eröffnungsrede eines Politikers bei einer Veranstaltung muss von den Medien nicht zwingend erwähnt werden. Dies hält der Schweizer Presserat in seiner Stellungnahme zu einem Artikel des "St. Galler Tagblatt" über die Eröffnung einer Krippe fest. Das "St. Galler Tagblatt" hatte am 11. August 2007 über die Eröffnung einer Kinderkrippe im Stadtquartier Heiligkreuz berichtet. Nicht erwähnt wurde ein aus Wil SG angereister Kantonsrat, der die Eröffnungsrede hielt.
Am 10. September 2007 reichte ein Dritter Beschwerde beim Presserat ein. Er beanstandete, dass zwar etliche anwesende Gäste, nicht aber der Kantonsrat als Hauptredner erwähnt worden seien. Die Zeitung habe damit wichtige Informationen unterschlagen und auch gegen das Wahrheitsgebot verstossen.
Der Presserat wies diese Beschwerde aber mit der Begründung ab, dass die Auswahl der zu veröffentlichenden Informationen in das freie Ermessen der Redaktionen falle. Das "St. Galler Tagblatt" sei nicht einmal verpflichtet gewesen, über die Eröffnung der Krippe überhaupt zu berichten.
Ebenso wenig habe ein eigens für einen Anlass angereister Politiker, der eine Rede halte, Anspruch darauf, erwähnt zu werden. In diesem Fall sei es gerade aus der Sicht der Leserschaft nachvollziehbar, dass der Bericht sich auf die Entstehungsgeschichte der Krippe fokussiere. (sda)

