Wegen eines Informationslecks bei der St. Galler Kantonspolizei stehen am 15. Mai ein Polizist, ein Privatdetektiv und ein "Blick"-Journalist vor Gericht. Ein Polizist, der Bilder zweier mutmasslicher Taxi-Sextäter herausgab, wurde bereits verurteilt.
Eine Reihe von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch von betrunkener Kundinnen durch Taxifahrer in St. Gallen hatte im Frühling 2011 für Aufsehen in der Stadt St. Gallen gesorgt. Die Polizei suchte damals über die Medien nach weiteren Opfern.
Gemäss Anklageschrift beschaffte der Blick-Reporter Fotos und Namen der mutmasslichen Taxi-Sextäter beim mitangeklagten Privatdetektiv. Dazu kontaktierte der Detektiv, der früher bei der Kantonspolizei St. Gallen gearbeitet hatte, einen ehemaligen Kollegen beim Polizeiposten Flawil.
Der Privatdetektiv erzählte dem Polizisten, er wolle einer Klientin Bilder der mutmasslichen Täter zeigen. Die Frau sei in einem Taxi vergewaltigt worden, wolle aber nicht selbst zur Polizei gehen. Daraufhin recherchierte der Polizist in der Polizeidatenbank und schickte dem Privatdetektiv Fotos zweier Brüder, gegen die wegen der Übergriffe ermittelt wurde.
Falsches Bild veröffentlicht
Diese Fotos, für die der Privatdetektiv laut Anklageschrift 800 Franken erhalten hat, erschienen zuerst auf Blick Online und danach im "Blick". Eines der Fotos zeigte einen Mann, der in der Zwischenzeit wegen Vergewaltigung von Kundinnen zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Das andere Bild zeigte dessen unschuldigen Bruder, der ebenfalls als Taxifahrer in St. Gallen arbeitete. Gegen ihn war wegen einer Verwechslung ermittelt worden. Das Verfahren war aber zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Blick bereits eingestellt worden.
Polizist bereits verurteilt
Der geständige Polizist wurde laut der St. Galler Staatsanwaltschaft bereits per Strafbefehl wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er akzeptierte die Strafe. Der Privatdetektiv und der "Blick"-Journalist stehen am 15. Mai vor dem Kreisgericht Wil in Flawil. Ihnen drohen wegen Anstiftung zur Amtsgheimnisverletzung bedingte Geldstrafen von 240 Tagessätzen à 120 Franken und 60 Tagessätzen à 100 Franken. Laut Anklageschrift hat der Privatdetektiv einem weiteren Polizisten interne Informationen über eine Razzia im Jugendheim Platanenhof entlockt.
Diese soll der Angeklagte ebenfalls an den "Blick"-Reporter weitergegeben haben. Als der Reporter deswegen bei der Polizei anrief, fiel der Mediensprecher aus allen Wolken, weil er noch nichts von der Razzia wusste. Dem beschuldigten Polizisten, der ebenfalls am 15. Mai vor Gericht steht, droht wegen Amtsgeheimnisverletzung eine bedingte Geldstrafe. (sda)
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