Da ernstzunehmende, begründete Zweifel daran bestehen, ob Verleger Moritz Suter den Kurs der "Basler Zeitung" allein bestimmt, fordert der Presserat die Basler Zeitung Medien auf, gegenüber Redaktion und Öffentlichkeit Transparenz darüber herzustellen, ob Suter das Unternehmen auch wirtschaftlich beherrscht oder wer gegebenenfalls im Hintergrund das "Sagen" hat. Der Presserat heisst deshalb eine Reihe von Beschwerden gegen die Basler Zeitung Medien gut, wie es in einer Mitteilung heisst.
Im Frühjahr 2011 beschwerten sich verschiedene Organisationen beim Presserat, es sei unklar, ob die "BaZ" effektiv dem Basler Unternehmer Moritz Suter gehöre, der die Unternehmensgruppe im November 2010 zu angeblich 100 Prozent übernommen hat. Die mangelnde Information des Unternehmens verstosse gegen die im Journalistenkodex verankerte Forderung nach Offenlegung der Besitzverhältnisse, auf die sowohl die Redaktion als auch die Öffentlichkeit Anspruch hätten. Die Basler Zeitung Medien entgegneten, sie hätten das Offenlegungspostulat längst erfüllt. Das Unternehmen habe bereits Ende November 2010 mitgeteilt, Suter sei alleiniger Besitzer und Verleger der Zeitung.
Der Presserat heisst die Beschwerden gut. Zwar reichten in der Regel Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abzuschätzen, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht. Weisen jedoch deutliche Indizien darauf hin, dass das rechtliche Eigentum möglicherweise nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten übereinstimmt, genüge die Bekanntgabe der rechtlichen Eigentumsverhältnisse jedoch nicht. Gestützt auf die von den Beschwerdeführer eingereichten Medienrecherchen erscheine es unklar, ob die "Basler Zeitung" bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich Moritz Suter oder ob sie einem oder mehreren unbekannten Dritten gehört.
Der Presserat fordert das Unternehmen deshalb auf, sich unzweideutig zu erklären, ob und falls ja, welche Drittperson(en) und/oder Institution(en) den Kauf der Basler Zeitung Medien finanziert und welche (Mitsprache-)Rechte sie sich dafür ausbedungen haben. Die Forderung nach Offenlegung der direkten und indirekten Beteiligungen an Medienunternehmen ist laut Presserat mit der Medien- und Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Medien, deren Aufgabe es ist, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen, dürften bei sich selber keinen anderen Massstab anlegen als bei anderen wichtigen gesellschaftlichen Akteuren.
In einer Stellungnahme nimmt die "BaZ" Kenntnis vom Schreiben des Presserates. Bereits mit der Übernahme der Zeitung durch Moritz Suter am 24. November 2010 habe man bekanntgegeben, dass Suter Alleinaktionär der BaZ Holding AG ist. Diese hält sämtliche Aktien der National Zeitung und Basler Nachrichten AG. Unter ihrem Dach sind unter der Geschäftsbezeichnung Basler Zeitung Medien die "BaZ" und alle weiteren Unternehmen zusammengefasst. Mit diesen Angaben habe die "Basler Zeitung" ihre Besitzverhältnisse im Rahmen dessen offengelegt, was auch andere Schweizer Medienunternehmen bekanntgeben, heisst es weiter von Seiten der "BaZ". Eine Bekanntgabe von Finanzierungsverträgen werde von keinem anderen Medienhaus verlangt. Eine solche Forderung würde massiv in die Medien- und Wirtschaftsfreiheit der Schweiz eingreifen, heisst es in der Stellungnahme abschliessend.

